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§ 15 - REIT-Gesetz (REITG)

§ 15 Mindesteigenkapital



1Das am Ende eines Geschäftsjahres im Einzel- bzw. Konzernabschluss nach § 12 Abs. 1 ausgewiesene Eigenkapital der REIT-Aktiengesellschaft darf 45 Prozent des Betrages, mit dem das unbewegliche Vermögen im Einzel- bzw. Konzernabschluss nach § 12 Abs. 1 angesetzt ist, nicht unterschreiten. 2Nicht dem Mutterunternehmen gehörende und als Fremdkapital ausgewiesene Anteile an in den Konzernabschluss nach § 315e des Handelsgesetzbuchs einbezogenen Tochterunternehmen gelten für die Berechnung des Mindesteigenkapitals als Eigenkapital.





 

Frühere Fassungen von § 15 REITG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 19.04.2017Artikel 11 CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 11.04.2017 BGBl. I S. 802
aktuell vorher 25.12.2008Artikel 37 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
aktuellvor 25.12.2008Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 REITG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 REITG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in REITG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 REITG Wesen der REIT-Aktiengesellschaften (vom 03.01.2018)
... wird, hat der Abschlussprüfer außerdem festzustellen, ob die §§ 12, 14 und 15 zum Bilanzstichtag eingehalten waren. Das Ergebnis seiner Prüfungshandlungen hat ... der Konzernabschlussprüfung zu prüfen, ob die Anforderungen der §§ 12, 14 und 15 zum Bilanzstichtag eingehalten waren und darüber einen besonderen Vermerk anzufertigen. ...
§ 7 REITG Bezeichnungsschutz
... im Sinne dieses Gesetzes ist und die Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 erfüllt.  ...
§ 12 REITG Vermögens- und Ertragsanforderungen (vom 19.04.2017)
... verpflichtet, ist für Zwecke dieser Vorschrift oder der §§ 14 und 15 auf den Konzernabschluss abzustellen, anderenfalls auf den Einzelabschluss gemäß § ... Dabei ist für Zwecke dieser Vorschrift oder der §§ 14 und 15 für als Finanzinvestition gehaltenes unbewegliches Vermögen der beizulegende Zeitwert im ... gelten für Zwecke dieser Vorschrift und der §§ 14 und 15 als unbewegliches Vermögen und sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten.  ...
§ 16 REITG Steuerbefreiung der REIT-Aktiengesellschaft
... Eine REIT-Aktiengesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 erfüllt, unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig ist und nicht im Sinne eines ... befreit. Eine REIT-Aktiengesellschaft, die die Voraussetzungen der §§ 8 bis 15 erfüllt, ist von der Gewerbesteuer befreit. (2) Sind einem Anteilseigner ...
§ 18 REITG Ende der Steuerbefreiung
... in dem der Verstoß aufgedeckt wurde. (4) Sind die Voraussetzungen des § 15 in drei aufeinander folgenden Wirtschaftsjahren nicht erfüllt, so endet die Steuerbefreiung ...
§ 23 REITG Anwendungsvorschriften (vom 19.04.2017)
... ist erstmals ab dem 1. Januar 2017 anzuwenden. (13) Die §§ 12 und 15 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind ... dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die §§ 12 und 15 in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 802
Artikel 11 CSR-RL-UG Änderung sonstigen Bundesrechts
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Absatz 1 Satz 1 und § 15 Satz 2 wird jeweils die Angabe „§ 315a" durch die Angabe „§ 315e" ... § 23 wird folgender Absatz 13 angefügt: „(13) Die §§ 12 und 15 in der Fassung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 11. April 2017 (BGBl. I S. 802) sind ... das nach dem 31. Dezember 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden. Die §§ 12 und 15 in der bis zum 18. April 2017 geltenden Fassung sind letztmals anzuwenden auf Lage- und ...

Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 37 JStG 2009 Änderung des REIT-Gesetzes
... Absatz 3 Satz 1 sowie einen Verlustvortrag des Vorjahres" ersetzt. 4. Dem § 15 wird folgender Satz angefügt: „Nicht dem Mutterunternehmen gehörende ...