(1) Im Prüfungsbereich „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
- die für die Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung erforderlichen Stammdaten von Mandantinnen und Mandanten zu erheben, einzuordnen und zu erfassen,
- 2.
- Entgeltabrechnungen durchzuführen und die Ergebnisse in die Finanzbuchhaltung zu integrieren,
- 3.
- laufende Geschäftsvorfälle handels- und steuerrechtlich zu beurteilen und zu buchen,
- 4.
- das Anlage- und Umlaufvermögen abzugrenzen und zu bewerten,
- 5.
- Berechnungen und Jahresabschlussbuchungen durchzuführen und handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse zu erstellen und
- 6.
- Auswertungen zu erstellen und mandats- und anlassbezogen betriebswirtschaftlich zu analysieren.
(2) 1Die Prüfungsaufgaben müssen praxisbezogen sein. 2Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
(3) Die Prüfungszeit beträgt 110 Minuten.