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Artikel 15 - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Artikel 15 Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
In § 1 Absatz 3 der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 8 Absatz 12 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1245) geändert worden ist, werden die Wörter „im Sinne des Ersten Teils des Wohnungseigentumsgesetzes" durch die Wörter „im Sinne des Teil 1 des Wohnungseigentumsgesetzes" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 15 WEMoG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 15 WEMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WEMoG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
G. v. 07.08.2021 BGBl. I S. 3311
Artikel 25 FüPoG II Änderung sonstigen Bundesrechts
... von Wohnungsunternehmen vom 22. September 1970 (BGBl. I S. 1334), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 16. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2187 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 334 Abs. 1 Nr. 6" durch die ...
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