§ 15 Keine Börsenzulassung
1§ 40 Absatz 1 des Börsengesetzes und
§ 69 der Börsenzulassungs-Verordnung finden auf die Ausgabe von Aktien an den Fonds keine Anwendung.
2Nach einer Übertragung der Aktien an einen Dritten sind die vorstehenden Vorschriften anzuwenden.
3Die Frist des
§ 69 Absatz 2 der Börsenzulassungs-Verordnung beginnt mit der Übertragung an den Dritten zu laufen.
Frühere Fassungen von § 15 WStBG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitat in folgenden NormenEnergiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Artikel 1 G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Artikel 5 RStruktG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... Finanzsektors gegen Einbringung von Vermögenseinlagen aus stillen Beteiligungen nach § 15. " b) Folgender Absatz 3 wird angefügt: „(3) Für ... von damit verbundenen, nicht eintragungspflichtigen Beschlüssen nach den §§ 7f und 15 entgegen." 5. § 7e wird wie folgt gefasst: „§ 7e ... Absatz 2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes." 8. Dem § 15 werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Die Absätze 1 ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 2 RiG Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes ... des Instituts, die Kapitalmaßnahmen betreffen, die §§ 7 bis 7f, 9, 1 0, 12, 13 und 15 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleun igungsgesetzes entsprechend. Dies gilt auch dann, wenn andere private oder öffentliche Stellen ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 3 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... den Wörtern „von dem Fonds" die Wörter „oder von Dritten nach § 15 Absatz 1" eingefügt. 6. § 7a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ... „die Beteiligung" die Wörter „des Fonds oder von Dritten nach § 15 Absatz 1" eingefügt. b) In Nummer 4 am Ende wird das Wort „oder" ... durch den Fonds." 11. § 13 wird aufgehoben. 12. In § 15 Absatz 3 wird der Punkt am Ende durch die Wörter „oder einer Vereinbarung über ...
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