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§ 16 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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§ 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September 1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden, dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung entgegenstehen.
Text in der Fassung des Artikels 3 Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz G. v. 20. Dezember 2008 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 1. Januar 2009
Frühere Fassungen von § 16 AufenthV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz vom 20.12.2008 BGBl. I S. 2846 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 16 AufenthV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AufenthV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage A AufenthV (zu § 16) (vom 29.12.2015)
Zitate in Änderungsvorschriften
Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2846; zuletzt geändert durch Artikel 344 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 3 AMSG Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Verordnung vom 8. Mai 2008 (BGBl. I S. 806), wird wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen ... wie folgt geändert: 1. § 16 wird wie folgt gefasst: § 16 Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen Die Inhaber der in Anlage A zu dieser ...
Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung
V. v. 23.03.2020 BGBl. I S. 655; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 30.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 233
Artikel 3 BeschVuAufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „ § 16 " durch die Angabe „§ 16b" ersetzt. 2. In § 13 Absatz 1 Nummer ... oder". bb) In Satz 5 werden die Wörter „ § 16 Absatz 1, 6 oder Absatz 7 oder nach § 20" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1 oder Absatz 5, § ... 6. In § 34 Satz 1 Nummer 5, 6 und 7 werden jeweils die Wörter „ § 16 Absatz 1 und 6" durch die Wörter „§ 16b Absatz 1 und 5" ersetzt. 7. ... a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 3 wird die Angabe „ §§ 16 , 17b oder 18d" durch die Angabe „§§ 16b, 16e oder 19e" ersetzt. ... die Angabe „§ 18f" ersetzt. b) In Absatz 4a wird die Angabe „ § 16 " durch die Angabe „§ 16b" ersetzt. c) In Absatz 4b wird die ...
Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Artikel 2 AuslBeschRÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... 17 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „§ 16 Satz 1" durch die Wörter „§ 30 Nummer 1 und 2" ersetzt. b) ... 3. § 37 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 16 Satz 1" wird durch die Wörter „§ 30 Nummer 1 und 2" ersetzt. ...
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... einer Mobiler-ICT-Karte," eingefügt. bb) In Satz 5 wird die Angabe „ § 16 Abs. 1 oder 1a " durch die Wörter „§ 16 Absatz 1, 6 oder Absatz 7" ersetzt. ... In Satz 5 wird die Angabe „§ 16 Abs. 1 oder 1a" durch die Wörter „ § 16 Absatz 1, 6 oder Absatz 7 " ersetzt. b) In Absatz 3 werden nach der Angabe „19a" ein Komma und ... 34 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 5 wird nach der Angabe „ § 16 Absatz 1 " die Angabe „und 6" eingefügt. b) In Nummer 6 wird nach der ... Angabe „und 6" eingefügt. b) In Nummer 6 wird nach der Angabe „ § 16 Absatz 1 " die Angabe „und 6" eingefügt. c) In Nummer 7 wird nach der ... Angabe „und 6" eingefügt. c) In Nummer 7 wird nach der Angabe „ § 16 Absatz 1 " die Angabe „und 6" eingefügt. 5. § 38a wird wie folgt ...
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