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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025
§ 16 - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
§ 16 Zusätzliche Anforderungen an Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste
§ 16 wird in 2 Vorschriften zitiert
Selbstbedienungsterminals im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe d des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, die zur Erbringung der Dienstleistung im Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienst verwendet werden, müssen die Anforderungen der §§ 4, 6, 7 und 11 erfüllen.
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Zitierungen von § 16 BFSGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 BFSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFSGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 BFSGV Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Dienstleistungen
... Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der §§ 14 bis 19 in größtmöglichem Umfang nutzen können, müssen diese ...
§ 20 BFSGV Anwendung von funktionalen Leistungskriterien
... von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in den §§ 4 bis 19 aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen an die funktionalen ... der Nutzer im Sinne des § 21 erfüllen. (2) Soweit die in den §§ 4 bis 19 festgelegten Anforderungen eine spezifische technische Anforderung enthalten, dürfen ... zur Anwendung kommen, wenn 1. die übrigen Anforderungen in den §§ 4 bis 19 erfüllt werden und 2. die Anwendung der funktionalen Leistungskriterien ...
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