(1) Der Unternehmer hat den von der zuständigen Behörde oder der Kontrollstelle beauftragten Personen Zugang zu den Betriebstätten zu gewähren, sofern dies für die Durchführung der Kontrollen nach
§ 13 Absatz 1 erforderlich ist, und auf Verlangen notwendige Auskünfte zu erteilen sowie die für die Kontrolle notwendigen Unterlagen vorzulegen.
§ 18 Bio-AHVV Ordnungswidrigkeiten ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder 6. entgegen § 16 Absatz 1 den Zugang zu einer Betriebsstätte nicht gewährt, eine Auskunft nicht, nicht richtig, ...