§ 16 - Eisenbahnverkehrs-Verordnung (EVO)

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 16 ändert mWv. 8. August 2023 EVO

1Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Eisenbahn-Verkehrsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. April 1999 (BGBl. I S. 782), die zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1942) geändert worden ist, außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 7. August 2023.



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