Tools:
Update via:
§ 16 - Filmförderungsgesetz (FFG)
§ 16 Amtszeit
Die Präsidiumsmitglieder werden jeweils für die Dauer ihrer Mitgliedschaft im Verwaltungsrat benannt oder gewählt.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/16_FFG.htm