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§ 16 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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§ 16 Baulicher Wärmeschutz



Ein zu errichtendes Wohngebäude ist so zu errichten, dass der Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts das 1,0fache des entsprechenden Wertes des jeweiligen Referenzgebäudes nach § 15 Absatz 1 nicht überschreitet.



 

Zitierungen von § 16 GEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GEG Grundsatz und Niedrigstenergiegebäude (vom 01.01.2024)
... beim Heizen und Kühlen durch baulichen Wärmeschutz nach Maßgabe von § 16 oder § 19 vermieden werden und 3. die Anforderungen nach § 71 Absatz 1 ...
§ 17 GEG Aneinandergereihte Bebauung
... errichtet, dürfen sie hinsichtlich der Anforderungen der §§ 12, 14, 15 und 16 wie ein Gebäude behandelt werden. Die Vorschriften des Teiles 5 bleiben ...
§ 25 GEG Berechnungsrandbedingungen
... Für die Ermittlung des Höchstwerts des Transmissionswärmeverlusts nach § 16 ist die wärmeübertragende Umfassungsfläche eines Wohngebäudes in Quadratmetern ...
§ 31 GEG Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude (vom 01.01.2024)
... erfüllt die Anforderungen nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 bis 17, wenn es die Voraussetzungen nach Anlage 5 Nummer 1 erfüllt und seine Ausführung ...
§ 71d GEG Anforderungen an die Nutzung einer Stromdirektheizung (vom 01.01.2024)
... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. (2) Eine Stromdirektheizung ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Wenn ein bestehendes Gebäude ... zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach ...
§ 81 GEG Energiebedarfsausweis
... des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 oder nach den §§ 18 und 19 erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. In ...
§ 83 GEG Ermittlung und Bereitstellung von Daten
... ausgestellt und stellt der Aussteller keine eigenen Berechnungen, die nach den §§ 15 und 16 , nach den §§ 18 und 19 oder nach § 50 Absatz 3 erforderlich sind, an, hat er die ...
§ 89 GEG Fördermittel (vom 01.01.2024)
... wenn mit der geförderten Maßnahme die Anforderungen nach den §§ 15 und 16 sowie nach den §§ 18 und 19 übererfüllt werden, und 4. ...
§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024)
... handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 15 Absatz 1, § 16 , § 18 Absatz 1 Satz 1 oder § 19 ein dort genanntes Gebäude nicht richtig ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18a EEGAusbGuEnFG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... erfüllt die Anforderungen nach § 10 Absatz 2 in Verbindung mit den §§ 15 bis 17 und 34 bis 45, wenn es die Voraussetzungen nach Anlage 5 Nummer 1 erfüllt und seine ...

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. (2) Eine Stromdirektheizung darf in ... werden, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 30 Prozent unterschreitet. Wenn ein bestehendes Gebäude bereits ... zulässig, wenn das Gebäude die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz nach den §§ 16 und 19 um mindestens 45 Prozent unterschreitet. Die Einhaltung der Anforderungen nach den ...