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§ 16 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
§ 16 Zulässigkeit des Antwort-Wahl-Verfahrens
Schriftliche Leistungsnachweise können ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt werden.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/16_StBAPO.htm