Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 16 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Geltung ab 07.05.2011; FNA: 930-9-16 Allgemeines Eisenbahnrecht
| |

§ 16 Voraussetzungen für die Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2



(1) Wer Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2 bei Triebfahrzeugführern durchführen will, bedarf der Anerkennung.

(2) Die zuständige Behörde erkennt einen Arzt auf dessen Antrag als Arzt für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1 und 3.1 an, wenn er

1.
berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin" oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin" zu führen, oder als Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung gemäß § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung tätig ist,

2.
über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Schienenverkehr innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung verfügt,

3.
zuverlässig ist und

4.
über ein dem Qualitätsmanagementsystem vergleichbares Verfahren verfügt.

(3) Die zuständige Behörde erkennt einen Psychologen auf dessen Antrag als Psychologen für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.2 und 3.2 an, wenn er

1.
einen Abschluss eines Hochschulstudiums als Diplom-Psychologe oder einen gleichwertigen Master-Abschluss in Psychologie nachweist oder über die Anerkennung als „Fachpsychologe für Verkehrspsychologie" verfügt,

2.
über eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Bereich Schienenverkehr innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung verfügt,

3.
zuverlässig ist und

4.
über ein dem Qualitätsmanagementsystem vergleichbares Verfahren verfügt.

(4) Die zuständige Behörde erkennt eine Stelle auf deren Antrag als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2 an, wenn

1.
für sie Ärzte oder Psychologen tätig sind, die die für sie geltenden Anforderungen nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3 oder Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen,

2.
die zu ihrer gesetzlichen Vertretung berufenen Personen zuverlässig sind und

3.
sie über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt.

(5) Wenn sich Inhalte von Rechtsvorschriften zum Triebfahrzeugführerschein ändern, die anerkannte Ärzte und Psychologen betreffen, sind diese auf Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, an einer von der Behörde organisierten Fortbildung teilzunehmen.



 
Anzeige


 

Frühere Fassungen von § 16 TfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
vom 19.11.2015 BGBl. I S. 2105
aktuellvor 01.01.2016Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 TfV Voraussetzungen (vom 01.01.2024)
... erfolgreich abgeschlossen hat; 3. nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch einen nach § 16 anerkannten Arzt, die sich mindestens auf die in Anlage 4 Unterabschnitt 2.1 aufgeführten ... gesundheitlich geeignet ist; 4. nach dem Ergebnis einer Untersuchung durch einen nach § 16 anerkannten Psychologen, die sich mindestens auf die in Anlage 4 Unterabschnitt 2.2 ... ist. Die Untersuchung nach Satz 1 Nummer 3 kann auch unter Aufsicht eines nach § 16 anerkannten Arztes und die Untersuchung nach Satz 1 Nummer 4 unter Aufsicht eines nach § 16 ... § 16 anerkannten Arztes und die Untersuchung nach Satz 1 Nummer 4 unter Aufsicht eines nach § 16 anerkannten Psychologen durchgeführt worden sein. Sofern der Bewerber eine ...
§ 11 TfV Regelmäßige und anlassbezogene Überprüfungen und Untersuchungen (vom 01.01.2024)
... umfassen die in Anlage 4 Unterabschnitt 3.1 genannten Inhalte und werden von einem nach § 16 anerkannten Arzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführt. Die anlassbezogenen ... umfassen die in Anlage 4 Unterabschnitt 3.2 genannten Inhalte und werden von einem nach § 16 anerkannten Psychologen oder unter dessen Aufsicht durchgeführt. (4) ...
§ 16b TfV Befristung und Verlängerung der Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 Unterabschnitt 2.1, 2.2, 3.1 oder 3.2 (vom 01.01.2024)
... längstens fünf Jahre, wenn der Antragsteller nachweist, dass er die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 2, 3 oder 4 weiterhin ...
§ 17 TfV Gemeinsame Bestimmungen für die Anerkennung von Personen und Stellen (vom 01.01.2024)
... Behörde führt ein Register der von ihr nach den §§ 14, 14d, 15 und 16 anerkannten Personen und Stellen. Das Register muss die folgenden Angaben enthalten: ... Einwilligung vorliegt. (3) Die Anerkennung nach den §§ 14, 14d und 16 ist zu widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die ... oder nicht mehr vorliegt. (4) Die Anerkennung nach den §§ 14, 14d, 15 und 16 kann widerrufen werden, wenn die anerkannte Person oder die anerkannte Stelle gegen eine der ...
§ 20 TfV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.01.2024)
... § 15 Absatz 1 einen Triebfahrzeugführer prüft, 13. ohne Anerkennung nach § 16 Absatz 1 eine dort genannte Untersuchung durchführt, 14. entgegen § 17 Absatz 6 eine ...
Anlage 4 TfV (zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4, § 11 Absatz 3 Satz 3 und 4, § 12 Absatz 5, §§ 16 bis 16b) Medizinische und psychologische Anforderungen (vom 01.01.2024)
Anlage 11 TfV (zu § 11 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 4 Satz 2) Häufigkeit der regelmäßigen Untersuchungen und Überprüfungen (vom 01.01.2024)
... durchgeführt, danach jährlich. Abweichend von Satz 1 erhöht der nach § 16 anerkannte Arzt die Häufigkeit der Untersuchungen, wenn der Gesundheitszustand des ... des Triebfahrzeugführers es erfordert. Der Arbeitgeber muss den nach § 16 anerkannten Arzt auffordern, die körperliche Eignung des Triebfahrzeugführers zu ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... Psychologe für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder ... nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV ... Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zum Erlass und zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010
Artikel 3 5. ERErluÄndV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Arzt oder Psychologe zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen § 16 Absatz 1 TfV 850 Euro ". 3. Der bisherige ...

Neunte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.11.2015 BGBl. I S. 2105
Artikel 1 9. ERÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung
... europäischen Referenzrahmens für Sprachen" ersetzt. 7. § 16 Absatz 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Anerkannte Ärzte und Psychologen sind ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024)
... umfassen die in Anlage 4 Unterabschnitt 3.1 genannten Inhalte und werden von einem nach § 16 anerkannten Arzt oder unter dessen Aufsicht durchgeführt. Die anlassbezogenen psychologischen ... umfassen die in Anlage 4 Unterabschnitt 3.2 genannten Inhalte und werden von einem nach § 16 anerkannten Psychologen oder unter dessen Aufsicht durchgeführt." c) Der ... der Infrastruktur beziehen, für die die Anerkennung beantragt worden ist. § 16 Voraussetzungen für die Anerkennung als Arzt oder Psychologe oder als zuständige Stelle ... längstens fünf Jahre, wenn der Antragsteller nachweist, dass er die Voraussetzungen nach § 16 Absatz 2, 3 oder 4 weiterhin erfüllt. § 17 Gemeinsame Bestimmungen für die ... Behörde führt ein Register der von ihr nach den §§ 14, 14d, 15 und 16 anerkannten Personen und Stellen. Das Register muss die folgenden Angaben enthalten:  ... Einwilligung vorliegt. (3) Die Anerkennung nach den §§ 14, 14d und 16 ist zu widerrufen, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Die Anerkennung nach ... oder nicht mehr vorliegt. (4) Die Anerkennung nach den §§ 14, 14d, 15 und 16 kann widerrufen werden, wenn die anerkannte Person oder die anerkannte Stelle gegen eine der ... a) In der Überschrift werden die Wörter „§ 12 Absatz 4 sowie § 16 " durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 3 und 4, § 12 Absatz 5, ... § 16" durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 3 und 4, § 12 Absatz 5, §§ 16 bis 16b" ersetzt. b) Unterabschnitt 1.3 wird wie folgt geändert:  ...
Artikel 3 TfVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt
... Psychologe für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder  ... nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 2 und § 18 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV ... Stelle für die Durchführung von Untersuchungen nach Anlage 4 TfV § 16 Absatz 4 und § 18 Absatz 3 oder § 16b Absatz 2 und § 18 Absatz 3 TfV ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... als Arzt oder Psychologe zur Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen § 16 Absatz 1 TfV 850 Euro 10.7 Umstellen einer Fahrerlaubnis auf einen ...