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§ 16a - Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

neugefasst durch B. v. 17.05.2013 BGBl. I S. 1274, 2021 BGBl. I S. 123; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225, 340
Geltung ab 22.03.1974; FNA: 2129-8 Umweltschutz
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§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen



1Die störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, bedarf der Genehmigung, wenn durch die störfallrelevante Änderung der angemessene Sicherheitsabstand zu benachbarten Schutzobjekten erstmalig unterschritten wird, der bereits unterschrittene Sicherheitsabstand räumlich noch weiter unterschritten wird oder eine erhebliche Gefahrenerhöhung ausgelöst wird und die Änderung nicht bereits durch § 16 Absatz 1 Satz 1 erfasst ist. 2Einer Genehmigung bedarf es nicht, soweit dem Gebot, den angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren, bereits auf Ebene einer raumbedeutsamen Planung oder Maßnahme durch verbindliche Vorgaben Rechnung getragen worden ist.





 

Frühere Fassungen von § 16a BImSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 3 Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
vom 18.07.2017 BGBl. I S. 2771
aktuell vorher 07.12.2016Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
vom 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
aktuellvor 07.12.2016früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16a BImSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16a BImSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BImSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 BImSchG Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen (vom 05.04.2017)
... zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 und des § 16a benötigt. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für eine Anlage, die nach ...
§ 17 BImSchG Nachträgliche Anordnungen (vom 07.12.2016)
... ausgelöst, so bedarf die Änderung einer Genehmigung nach § 16 oder § 16a , wenn in der Anordnung nicht abschließend bestimmt ist, in welcher Weise sie zu ...
§ 62 BImSchG Ordnungswidrigkeiten (vom 01.10.2021)
... die Genehmigung nach § 16 Abs. 1 wesentlich ändert, 4a. ohne Genehmigung nach § 16a Satz 1 oder § 23b Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Anlage störfallrelevant ändert oder ...
 
Zitat in folgenden Normen

Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
...  § 4 Absatz 6 AEG, § 16 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 16a BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 AEG, § 17 BImSchG i. V. m. § 4 Absatz 6 ...

Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV)
neugefasst durch B. v. 29.05.1992 BGBl. I S. 1001; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 03.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 225
§ 1 9. BImSchV Anwendungsbereich (vom 14.12.2017)
...  nach dieser Verordnung durchzuführen, soweit es nicht in den §§ 8 bis 17 und 19 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes oder in § 2 der Vierzehnten Verordnung zur ...
§ 4b 9. BImSchV Angaben zu den Schutzmaßnahmen (vom 14.12.2017)
... betroffen sind. In diesem Fall und im Fall eines Genehmigungsverfahrens nach § 16a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kann die Behörde zulassen, dass sich die vorzulegenden Teile des Sicherheitsberichts nur auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV
V. v. 08.12.2017 BGBl. I S. 3882
Artikel 1 1. BImSchV9ÄndV
... „In diesem Fall" die Wörter „und im Fall eines Genehmigungsverfahrens nach § 16a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes " eingefügt. 8. § 4e wird wie folgt geändert: a) Der ...

Gesetz zur Einführung einer wasserrechtlichen Genehmigung für Behandlungsanlagen für Deponiesickerwasser, zur Änderung der Vorschriften zur Eignungsfeststellung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe und zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2771
Artikel 3 WHGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 16a Satz 1 wird das Wort „sie" durch die Wörter „die Änderung" ersetzt. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates
G. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2749
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 16 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen". b) ... 4 werden nach der Angabe „§ 16 Absatz 1" die Wörter „und des § 16a " eingefügt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ... dass sie keiner Genehmigung bedarf." 5. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Störfallrelevante Änderung ... 5. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Störfallrelevante Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen Die ... ausgelöst, so bedarf die Änderung einer Genehmigung nach § 16 oder § 16a , wenn in der Anordnung nicht abschließend bestimmt ist, in welcher Weise sie zu ... Nummer 4 folgende Nummer 4a eingefügt: „4a. ohne Genehmigung nach § 16a Satz 1 oder § 23b Absatz 1 Satz 1 eine dort genannte Anlage störfallrelevant ändert ...

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz
G. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3901
Artikel 1 BImSchGuaÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 16a folgende Angabe eingefügt: „§ 16b Repowering von Anlagen zur Erzeugung ... der Nummer 1 der einheitlichen Stelle, andernfalls dem Antragsteller mit." 3. Nach § 16a wird folgender § 16b eingefügt: „§ 16b Repowering von Anlagen zur ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
G. v. 19.10.2022 BGBl. I S. 1792
Artikel 1 14. BImSchGÄndG Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
... 4 anzuwenden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach § 10, auch in Verbindung mit § 16 oder § 16a , durchzuführen ist 1. im Zusammenhang mit einem Brennstoffwechsel wegen einer ...