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Artikel 16a - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)

G. v. 23.05.1949 BGBl. S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 22.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 94
Geltung ab 24.05.1949; FNA: 100-1 Grundgesetz
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Artikel 16a


Artikel 16a wird in 24 Vorschriften zitiert

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) 1Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. 2Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. 3In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) 1Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. 2Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) 1Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. 2Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.



 

Zitierungen von Artikel 16a GG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16a GG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 18 GG
... Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht ( Artikel 16a ) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese ...
Artikel 142 GG
... der Landesverfassungen auch insoweit in Kraft, als sie in Übereinstimmung mit den Artikeln 1 bis 18 dieses Grundgesetzes Grundrechte ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Beschluß des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 1978 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 06.12.1978 BGBl. I S. 2095
 
Zitat in folgenden Normen

Asylgesetz (AsylG)
neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 1 AsylG Geltungsbereich (vom 12.06.2026)
... die Folgendes beantragen (Asylantrag): 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes (Asylberechtigung) oder 2. internationalen Schutz nach der Verordnung (EU) 2024/1347, ...
§ 2 AsylG Rechtsstellung Asylberechtigter (vom 12.06.2026)
... 7. (EU) 2024/1358 und 8. (EU) 2024/1359 entsprechende Anwendung, soweit in Artikel 16a des Grundgesetzes , in diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen getroffen ...
§ 26a AsylG Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes (vom 12.06.2026)
... Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes berufen. Er ... im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes eingereist ist, kann sich nicht auf Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als Asylberechtigter anerkannt. Satz 1 gilt nicht, ... oder zurückgeschoben worden ist. (2) Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes sind außer den Mitgliedstaaten der Europäischen Union die in Anlage I bezeichneten ... oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs ...
§ 29a AsylG Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes; Bericht; Verordnungsermächtigung (vom 12.06.2026)
... Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer ... Verordnung (EU) 2024/1347 erfüllt sind. (2) Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind die in Anlage II bezeichneten Staaten. (2a) Die Bundesregierung legt dem Deutschen ... oder politischen Verhältnissen dieses Staates die Annahme begründen, dass die in Artikel 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes bezeichneten Voraussetzungen entfallen sind. Die Verordnung tritt spätestens sechs ...

Beschäftigungsverordnung (BeschV)
Artikel 1 V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 355
§ 15a BeschV Saisonabhängige Beschäftigung (vom 24.12.2025)
... beantragt, 2. der oder die Saisonbeschäftigte einen Antrag nach Artikel 16a des Grundgesetzes gestellt hat oder um internationalen Schutz gemäß der Richtlinie 2011/95/EU nachsucht; ...

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Dezember 2025 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 02.12.2025 BGBl. 2026 I Nr. 13
A. BVerfGZustB 2026
...  2. bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Absatz 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...

Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1970 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 21.12.1970 BGBl. 1971 I S. 14; zuletzt geändert durch B. v. 29.11.1977 BGBl. I S. 2622
I. BVerfGZustB 1970
... die im Geschäftsjahr 1978 eingehen; überwiegen Fragen der Auslegung der Artikel 1 bis 17 des Grundgesetzes, so ist der Erste Senat zuständig; 2. in jedem Fall ... für Verfassungsbeschwerden, bei denen andere Fragen als solche der Auslegung der Artikel 1 bis 17 des Grundgesetzes überwiegen; 4. in den Fällen des § 13 Nr. 10 ...

Kriegsbedingte Wohnsitzfortgeltungsverordnung (KrWoFGV)
V. v. 09.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 261
§ 1 KrWoFGV Wohnsitzfortgeltung
... Föderation ausgereist und ins Bundesgebiet eingereist ist und die als Asylberechtigte nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes anerkannt ist oder der internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des ...

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
§ 54 PStV Benutzung durch ausländische diplomatische und konsularische Vertretungen (vom 12.06.2026)
... betreffenden Person um einen Ausländer handelt, 1. der als Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt ist, dem internationaler Schutz nach der Verordnung (EU) 2024/1347 zuerkannt wurde, bei ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses vom 16. November 2021
B. v. 21.12.2022 BGBl. 2023 I Nr. 14; aufgehoben durch B. v. 19.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 42
A. BVerfGZustB 2023
...  2. bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Absatz 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 2. PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... betreffenden Person um einen Ausländer handelt, 1. der als Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt ist, dem die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz ...

GEAS-Anpassungsgesetz
G. v. 23.04.2026 BGBl. 2026 I Nr. 111
Artikel 1 GEASG Änderung des Asylgesetzes
... von Familienangehörigen § 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes § 27 Sichere Drittstaaten im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1348".  ... die Folgendes beantragen (Asylantrag): 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes (Asylberechtigung) oder 2. internationalen Schutz nach der Verordnung (EU) 2024/1347, ... (EU) 2024/1358 und 8. (EU) 2024/1359 entsprechende Anwendung, soweit in Artikel 16a des Grundgesetzes , in diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften keine abweichenden Regelungen getroffen ... Überschrift ersetzt: „§ 26a Sichere Drittstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes ". b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 wird ... In Absatz 2 wird nach der Angabe „Sichere Drittstaaten" die Angabe „im Sinne des Artikels 16a Absatz 2 des Grundgesetzes " eingefügt. 31. § 27 wird durch den folgenden § 27 ersetzt: ... ersetzt: „(1) Der Asylantrag eines Ausländers aus einem Staat im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, es sei denn, die von dem Ausländer ... (EU) 2024/1347 erfüllt sind. (2) Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes sind die in Anlage II bezeichneten Staaten." b) In Absatz 3 Satz 1 wird die ...

Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 1 AufenthRÄndG Änderung des Asylgesetzes
... „Sicherer Herkunftsstaat" durch die Angabe „Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes " ersetzt. b) Nach der Angabe zu § 29a wird die folgende Angabe ... „Sicherer Herkunftsstaat" durch die Angabe „Sichere Herkunftsstaaten im Sinne des Artikels 16a Absatz 3 des Grundgesetzes " ersetzt. b) In Absatz 1 wird die Angabe „(sicherer Herkunftsstaat)" ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... Dieses Gesetz gilt für Ausländer, die Schutz als politisch Verfolgte nach Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes oder Schutz vor Verfolgung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... die Folgendes beantragen: 1. Schutz vor politischer Verfolgung nach Artikel 16a Absatz 1 des Grundgesetzes oder 2. internationalen Schutz nach der Richtlinie ...
Artikel 6 AsylVfGuaÄndG Änderung der Personenstandsverordnung
... worden ist, wird wie folgt gefasst: „1. der als Asylberechtigter nach Artikel 16a des Grundgesetzes anerkannt ist, dem internationaler Schutz nach § 3 Absatz 1 oder § 4 ...

Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 2 AufenthVuaÄndV Änderung der Beschäftigungsverordnung
... beantragt, 2. der oder die Saisonbeschäftigte einen Antrag nach Artikel 16a des Grundgesetzes gestellt hat oder um internationalen Schutz gemäß der Richtlinie 2011/95/EU nachsucht; ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2015 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 24.11.2015 BGBl. 2016 I S. 118; ersetzt durch B. v. 21.12.2022 BGBl. 2023 I Nr. 14
A. BVerfGZustB (vom 01.01.2022)
...  2. bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Absatz 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 2024 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 10.12.2024 BGBl. 2025 I Nr. 9; aufgehoben durch B. v. 02.12.2025 BGBl. 2026 I Nr. 13
A. BVerfGZustB 2025
...  2. bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Absatz 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...

Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Dezember 2023 gemäß § 14 Absatz 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 19.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 42; ersetzt durch B. v. 10.12.2024 BGBl. 2025 I Nr. 9
A. BVerfGZustB 2024
...  2. bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Absatz 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...

Beschluß des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1993 gemäß § 14 Abs. 4 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
B. v. 15.11.1993 BGBl. I S. 2492; aufgehoben durch B. v. 24.11.2015 BGBl. 2016 I S. 118
A. BVerfGB1993 (vom 01.01.2015)
...  b) bei denen andere Fragen als solche der Auslegung und Anwendung der Artikel 1 bis 17, 19, 101 und 103 Abs. 1 GG (auch in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) ...