§ 175 Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis
(1)
1Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag nach §
28d des
Vierten Buches, der auf Arbeitsentgelte für die letzten dem Insolvenzereignis vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt worden ist, zahlt die Agentur für Arbeit auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle; davon ausgenommen sind Säumniszuschläge, die infolge von Pflichtverletzungen des Arbeitgebers zu zahlen sind, sowie die Zinsen für dem Arbeitgeber gestundete Beiträge.
2Die Einzugsstelle hat der Agentur für Arbeit die Beiträge nachzuweisen und dafür zu sorgen, dass die Beschäftigungszeit und das beitragspflichtige Bruttoarbeitsentgelt einschließlich des Arbeitsentgelts, für das Beiträge nach Satz 1 gezahlt werden, dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitgeteilt werden.
3Die §§
166,
314,
323 Absatz 1 Satz 1 und §
327 Absatz 3 gelten entsprechend.
(2) 1Die Ansprüche auf die in Absatz 1 Satz 1 genannten Beiträge bleiben gegenüber dem Arbeitgeber bestehen. 2Soweit Zahlungen geleistet werden, hat die Einzugsstelle der Agentur für Arbeit die nach Absatz 1 Satz 1 gezahlten Beiträge zu erstatten.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAusführungsgesetz zum deutsch-österreichischen Konkursvertrag (DöKVAG)
G. v. 08.03.1985 BGBl. I S. 535, 780; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 3 EStG (vom 01.01.2025) ... gewährt werden, b) das Insolvenzgeld, Leistungen auf Grund der in § 169 und § 175 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Ansprüche sowie Zahlungen des Arbeitgebers an einen Sozialleistungsträger auf ...
Insolvenzgeld-Kosten-Verordnung
V. v. 05.05.1999 BGBl. I S. 867; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
§ 2 InsoKostV Bemessung der Pauschale (vom 01.04.2012) ... Bundesagentur für Arbeit für Insolvenzgeld und für die Beiträge nach § 175 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch aufwendet, im jeweiligen Kalendermonat mit dem von der ...
Insolvenzordnung (InsO)
G. v. 05.10.1994 BGBl. I S. 2866; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 55 InsO Sonstige Masseverbindlichkeiten (vom 01.01.2021) ... nur als Insolvenzgläubiger geltend machen. Satz 1 gilt entsprechend für die in § 175 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch bezeichneten Ansprüche, soweit diese gegenüber dem Schuldner bestehen bleiben. ...
Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
G. v. 25.04.2007 BGBl. I S. 576
Artikel 1 1. AEntGÄndG Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ... acht Tage nicht übersteigt. Satz 1 gilt nicht für Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch." 2. In § 1a werden die ... 2. In § 1a werden die Wörter Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter Werk- oder ... b) In Absatz 2 werden die Wörter Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" durch die Wörter Werk- oder ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2838
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GanzjBeschFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 175 wird wie folgt gefasst: „§ 175 Saison-Kurzarbeitergeld". ... a) Die Angabe zu § 175 wird wie folgt gefasst: „§ 175 Saison-Kurzarbeitergeld". b) Nach der Angabe zu § 175 wird folgende Angabe ... „§ 175 Saison-Kurzarbeitergeld". b) Nach der Angabe zu § 175 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 175a Ergänzende ... 169 wird folgender Satz angefügt: „Arbeitnehmer in Betrieben nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Form des ... Überbrückung von Arbeitsausfällen außerhalb der Schlechtwetterzeit (§ 175 Abs. 1) bestimmt ist und 50 Stunden nicht übersteigt,". c) Die bisherigen ... gezahlt wird, sowie während des Bezuges von Krankengeld." 11. § 175 wird wie folgt gefasst: „§ 175 Saison-Kurzarbeitergeld (1) ... von Krankengeld." 11. § 175 wird wie folgt gefasst: „§ 175 Saison-Kurzarbeitergeld (1) Arbeitnehmer haben in der Zeit vom 1. Dezember bis 31. ... Vorschriften über das Kurzarbeitergeld finden Anwendung." 12. Nach § 175 werden folgende §§ 175a und 175b eingefügt: „§ 175a ... Arbeit und Soziales wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Wirtschaftszweige nach § 175 Abs. 1 Nr. 1, deren Betriebe dem Baugewerbe zuzuordnen sind, festzulegen. In der Regel sollen ... ist, angehören, werden in der Schlechtwetterzeit 2006/2007 Leistungen nach den §§ 175 und 175a nach Maßgabe der folgenden Regelungen erbracht. (3) Die ...
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 10 StabSiG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch ... die Wörter „421o, 421p und 421t Absatz 4 bis 6" ersetzt. 3. § 175 Absatz 7 Satz 2 bis 5 wird aufgehoben. 4. In § 341 Absatz 2 wird die Angabe ... gelegt. (2) Kurzarbeitergeld nach § 169 und Saison-Kurzarbeitergeld nach § 175 werden bis zum 31. Dezember 2010 mit folgenden Maßgaben geleistet: 1. neben den ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung § 175 Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis Fünftes Kapitel ... Bundesagentur die Beitragszahlung für sie oder ihn übernommen hat. § 175 Zahlung von Pflichtbeiträgen bei Insolvenzereignis (1) Den ... alle Auskünfte zu erteilen, die für die Durchführung der §§ 165 bis 171, 175 , 320 Absatz 2, des § 327 Absatz 3 erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber, die ... „§ 169" durch die Angabe „§ 95" und die Angabe „§ 175 " durch die Angabe „§ 101" ersetzt. bb) In Nummer 1 wird die ...
Zitate in aufgehobenen TitelnArbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
G. v. 26.02.1996 BGBl. I S. 227; aufgehoben durch § 25 G. v. 20.04.2009 BGBl. I S. 799
§ 1 AEntG (vom 28.12.2007) ... Geltungsbereichs des Tarifvertrages überwiegend Bauleistungen gemäß § 175 Abs. 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt und auch inländische Arbeitgeber ihren im ... acht Tage nicht übersteigt. Satz 1 gilt nicht für Bauleistungen im Sinne des § 175 Abs. 2 des Dritten Buches ...
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