§ 176 Grundsatz
(1) 1Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen der Arbeitsförderung selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. 2Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen, bedürfen keiner Zulassung.
(2)
1Maßnahmen nach §
45 Absatz 4 Satz 3 Nummer 1 bedürfen der Zulassung nach §
179 durch eine fachkundige Stelle.
2Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach den §§
81 und
82 bedürfen der Zulassung nach den §§
179 und
180.
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interne Verweise§ 177 SGB III Fachkundige Stelle (vom 01.01.2013) ... Fachkundige Stellen im Sinne des § 176 sind die von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der ...
§ 183 SGB III Qualitätsprüfung (vom 01.04.2012) ... Die Agentur für Arbeit kann die Durchführung einer Maßnahme nach § 176 Absatz 2 prüfen und deren Erfolg beobachten. Sie kann insbesondere 1. ...
§ 443 SGB III Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (vom 01.04.2012) ... werden. (3) Für Träger ist eine Zulassung nach § 176 bis einschließlich 31. Dezember 2012 nicht erforderlich. Dies gilt weder für ... 31. März 2012 geltenden Fassung erteilt wurden, sind den Zulassungen nach den §§ 176 und 178 sowie § 179 in Verbindung mit § 180 gleichgestellt. Ein Anspruch auf ...
Zitat in folgenden NormenBerufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
neugefasst durch B. v. 01.07.1997 BGBl. I S. 1625; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 63
Zitate in ÄnderungsvorschriftenArbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz (AWStG)
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1710
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012 ... Fünftes Kapitel Zulassung von Trägern und Maßnahmen § 176 Grundsatz § 177 Fachkundige Stelle § 178 ... Fünftes Kapitel Zulassung von Trägern und Maßnahmen § 176 Grundsatz (1) Träger bedürfen der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, ... § 177 Fachkundige Stelle (1) Fachkundige Stellen im Sinne des § 176 sind die von der Akkreditierungsstelle für die Zulassung nach dem Recht der ... (1) Die Agentur für Arbeit kann die Durchführung einer Maßnahme nach § 176 Absatz 2 prüfen und deren Erfolg beobachten. Sie kann insbesondere 1. von dem ... Recht gefördert werden. (3) Für Träger ist eine Zulassung nach § 176 bis einschließlich 31. Dezember 2012 nicht erforderlich. Dies gilt weder für ... 31. März 2012 geltenden Fassung erteilt wurden, sind den Zulassungen nach den §§ 176 und 178 sowie § 179 in Verbindung mit § 180 gleichgestellt. Ein Anspruch auf ...
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