Artikel 17 - Aufbauhilfegesetz 2021 (AufbhG 2021)

Artikel 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 17 ändert mWv. 1. Mai 2022 InsAPAHwG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 6 tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

(3) Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 10. Juli 2021 in Kraft und am 1. Mai 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. September 2021.



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