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§ 17 - Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV)
Artikel 1 V. v. 26.07.2018 BGBl. I S. 1270 (Nr. 29); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Geltung ab 11.08.2018; FNA: 930-9-18 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 11.08.2018; FNA: 930-9-18 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 17 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nicht anzuwenden sind
Sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität nicht anzuwenden sind, ist die Inbetriebnahmegenehmigung zu erteilen, wenn die folgenden Vorschriften entsprechend erfüllt sind:
- 1.
- für strukturelle Teilsysteme: § 16 Absatz 1 Satz 2 und 3 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 bis 7 und Satz 4 sowie Absatz 3 und 4,
- 2.
- für die übrige Eisenbahninfrastruktur: § 16 Absatz 1 Satz 2 und 3 Nummer 2 bis 7 sowie Absatz 3 und 4.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union V. v. 17. Juni 2020 BGBl. I S. 1298 m.W.v. 24. Juni 2020
Frühere Fassungen von § 17 EIGV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.06.2020 | Artikel 2 Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union vom 17.06.2020 BGBl. I S. 1298 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 17 EIGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 EIGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EIGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EIGV Nebenbestimmungen (vom 24.06.2020)
... Genehmigungen oder Zulassungen nach den §§ 16, 17 , 20, 26 und 27 können mit Nebenbestimmungen versehen werden, soweit dies zur Erfüllung ...
§ 20 EIGV Aufrüstung und Erneuerung (vom 24.06.2020)
... Anforderungen erfüllen. Hierfür sind die Voraussetzungen nach § 16 oder § 17 zu ...
§ 22 EIGV Verfahren bei Aufrüstung und Erneuerung (vom 24.06.2020)
... Für die Prüfung, ob eine Genehmigung erteilt wird, gelten die §§ 16, 17 und 19 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Prüfung auf den von der ...
§ 32 EIGV Aufbewahrungs-, Weitergabe- und Aufzeichnungspflichten (vom 24.06.2020)
... Wer nach § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 17 , § 20 oder Artikel 46 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 eine ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt (EBABGebV)
Artikel 1 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 189
Anlage EBABGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... eines Bestandteils des Eisenbahnsystems im Ingenieurbau § 16 Absatz 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs zu dieser Anlage ... eines Bestandteils des Eisenbahnsystems im Oberbau § 16 Absatz 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs zu dieser Anlage ... eines Bestandteils des Eisenbahnsystems im Hochbau § 16 Absatz 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs zu dieser Anlage ... Tele- kommunikations- und elektrotechnischen Anlagen § 16 Absatz 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.11 Genehmigung der Inbetriebnahme ... soweit nicht von den Nummern 7.7 bis 7.10 erfasst § 16 Absatz 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.12 Erteilung einer Zustimmung im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union
V. v. 17.06.2020 BGBl. I S. 1298
Artikel 2 ESiVEV Änderung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung
... sofern Technische Spezifikationen für die Interoperabilität anzuwenden sind § 17 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische ... 8 Nebenbestimmungen Die Genehmigungen oder Zulassungen nach den §§ 16, 17 , 20, 26 und 27 können mit Nebenbestimmungen versehen werden, soweit dies zur Erfüllung ... Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 auch von einer unabhängigen Bewertungsstelle kommen. § 17 Voraussetzungen für die Erteilung einer Inbetriebnahmegenehmigung, sofern Technische ... Anforderungen erfüllen. Hierfür sind die Voraussetzungen nach § 16 oder § 17 zu erfüllen. § 21 Anzeige bei Aufrüstung und Erneuerung (1) ... Für die Prüfung, ob eine Genehmigung erteilt wird, gelten die §§ 16, 17 und 19 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Prüfung auf den von der ... 21 Absatz 5" durch die Wörter „§ 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 Satz 1, § 17 , § 20 oder Artikel 46 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/545" ...
Artikel 3 ESiVEV Änderung der Bundeseisenbahngebührenverordnung
... Be- standteils des Eisenbahnsystems im Inge- nieurbau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs 7.7 Genehmigung der ... eines Be- standteils des Eisenbahnsystems im Ober- bau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs 7.8 Genehmigung der ... eines Be- standteils des Eisenbahnsystems im Hoch- bau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs 7.9 Genehmigung der ... Signal-, Telekommunikations- und elek- trotechnischen Anlagen § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.10 Genehmigung der Inbetriebnahme ... soweit nicht von den Nummern 7.6 bis 7.9 erfasst § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.11 Erteilung einer Zustimmung im ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... Be- standteils des Eisenbahnsystems im Inge- nieurbau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 2 des Anhangs 7.7 Genehmigung der ... eines Be- standteils des Eisenbahnsystems im Ober- bau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 3 des Anhangs 7.8 Genehmigung der ... eines Be- standteils des Eisenbahnsystems im Hoch- bau § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Tafel 4 des Anhangs 7.9 Genehmigung der ... Signal-, Telekommunikations- und elek- trotechnischen Anlagen § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.10 Genehmigung der Inbetriebnahme eines ... soweit nicht von den Nummern 7.6 bis 7.9 erfasst § 16 Abs. 1 oder § 17 EIGV nach Zeitaufwand 7.11 Erteilung einer Zustimmung im ...
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