Tools:
Update via:
§ 17 - Filmförderungsgesetz (FFG)
§ 17 Vorsitz
1Den Vorsitz des Präsidiums führt die Person, die den Vorsitz des Verwaltungsrats innehat. 2Das Präsidium wählt aus seiner Mitte eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/17_FFG.htm