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§ 17 - Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
§ 17 Inkrafttreten
§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. März 2021.
Zitierungen von § 17 GEIG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GEIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GEIG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 GEIG Übergangsvorschriften
... auf bauaufsichtliche Zustimmung oder die Bauanzeige vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 17 erfolgt ist. Satz 1 gilt für nicht genehmigungsbedürftige Vorhaben ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/17_GEIG.htm