§ 17 - Gewerbesteuergesetz (GewStG)

neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4167; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 611-5 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 17 (weggefallen)


§ 17 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 17 GewStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 GewStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 285
Artikel 4 UntStRÄndG Änderung des Gewerbesteuergesetzes
... geändert: 1. In § 2 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17" ersetzt. 2. In ... die Angabe „§§ 14, 17 oder 18" durch die Angabe „§ 14 oder § 17 " ersetzt. 2. In § 36 Absatz 2 wird nach Satz 4 folgender Satz ...


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