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§ 17 - KONSENS-Gesetz (KONSENS-G)
Artikel 8a G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122, 3129 (Nr. 57)
Geltung ab 18.08.2017; FNA: 601-5 Steuerverwaltung
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Geltung ab 18.08.2017; FNA: 601-5 Steuerverwaltung
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§ 17 Release- und Einsatzmanagement
(1) 1Das Release- und Einsatzmanagement unterstützt die Gesamtleitung insbesondere hinsichtlich der Durchführung von Tests und des störungsfreien produktiven Einsatzes der entwickelten IT-Verfahren und der entwickelten Software nach Maßgabe des Release- und Einsatzplanes. 2Es verfolgt das Ziel, die Integrität des Betriebs zu sichern, indem nur zuvor getestete und zertifizierte IT-Verfahren und Software eingesetzt werden. 3Dazu plant es Tests, legt die Modalitäten ihrer Durchführung fest, wacht über die Durchführung und bewertet ihr Ergebnis.
(2) Das Release- und Einsatzmanagement entwirft in Abstimmung mit den übernehmenden Ländern eine Planung des Einsatzes der IT-Verfahren und der Software (Release- und Einsatzplan) und wacht über deren Umsetzung.
(3) Aufgaben des Release- und Einsatzmanagements sind insbesondere
- 1.
- die Planung, Durchführung, Koordination und Überwachung einer detaillierten und abgestimmten Release- und Einsatzplanung einschließlich der Bündelung der Einzel-Releases der Projekte,
- 2.
- die Durchführung der zur Zertifizierung der Software im Testcenter KONSENS zu durchlaufenden Tests,
- 3.
- die Prüfung der vom Entwicklungsprojekt vorgelegten Dokumentationen,
- 4.
- die Zertifizierung und Bereitstellung der Software für den Einsatz in den übernehmenden Ländern,
- 5.
- die Erstellung und Fortschreibung der Verfahren zur Installation von Releases und
- 6.
- die Kontrolle der Sicherstellung von Pflege und Wartung je Software für das aktuellste Release und seine Vorversion.
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