Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.08.2021 aufgehoben
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§ 17 - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)

V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
Geltung ab 07.06.2021; FNA: 860-5-73 Sozialgesetzbuch
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§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 17 ändert mWv. 7. Juni 2021 CoronaImpfV

1Diese Verordnung tritt am 7. Juni 2021 in Kraft. 2Sie tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 16 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und § 5 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes außer Kraft. 3Die Coronavirus-Impfverordnung vom 31. März 2021 (BAnz AT 01.04.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. April 2021 (BAnz AT 30.04.2021 V5) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 6. Juni 2021 außer Kraft.



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