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§ 17 - Wärmeplanungsgesetz (WPG)

§ 17 Zielszenario



(1) Im Zielszenario beschreibt die planungsverantwortliche Stelle für das beplante Gebiet als Ganzes anhand der Indikatoren nach Anlage 2 Abschnitt III die langfristige Entwicklung der Wärmeversorgung, die im Einklang mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18, der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 und mit den Zielen dieses Gesetzes stehen muss.

(2) 1Die planungsverantwortliche Stelle entwickelt das Zielszenario auf Grundlage der Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14, der Bestandsanalyse nach § 15 sowie der Potenzialanalyse nach § 16 im Einklang mit der Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 und mit der Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19. 2Sie kann den in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten die Gelegenheit zur Stellungnahme geben. 3Zur Bestimmung des maßgeblichen Zielszenarios betrachtet die planungsverantwortliche Stelle unterschiedliche jeweils zielkonforme Szenarien, die insbesondere die voraussichtliche Entwicklung des Wärmebedarfs innerhalb des beplanten Gebiets sowie die Entwicklung der für die Wärmeversorgung erforderlichen Energieinfrastrukturen berücksichtigen. 4Aus diesen Szenarien entwickelt die planungsverantwortliche Stelle das für die Wärmeplanung des beplanten Gebiets maßgebliche Zielszenario unter Darlegung der Gründe.



 

Zitierungen von § 17 WPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 WPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 WPG Begriffsbestimmungen
... nach § 15, der Potenzialanalyse nach § 16 sowie für das Zielszenario nach § 17 Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Wasserstoff, Wasserstoffderivate, ...
§ 12 WPG Anforderungen an die Datenverarbeitung
... § 23 einschließlich der einzelnen wesentlichen Teile nach den §§ 15, 16, 17 , 18, 19 oder § 20, keine personenbezogenen Daten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ...
§ 13 WPG Ablauf der Wärmeplanung
... nach § 16, 5. die Entwicklung und Beschreibung eines Zielszenarios nach § 17 , 6. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche ... Stelle einen Entwurf nach Maßgabe der Anlage 2 für 1. das Zielszenario nach § 17 , 2. die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche ...
§ 14 WPG Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
... weiterhin vorliegen. Ist das nicht der Fall, so sind die Bestimmungen der §§ 15 bis 20 anzuwenden. (6) Die planungsverantwortliche Stelle kann für ein beplantes ...
§ 15 WPG Bestandsanalyse
... ermittelt die planungsverantwortliche Stelle als Grundlage für das Zielszenario nach § 17 , für die Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete ...
Anlage 2 WPG (zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
... gemeinsamer Investitionen und Kosteneffizienz. III. Zielszenario nach § 17 Das Zielszenario nach § 17 beschreibt anhand der nachfolgenden Indikatoren, wie ... III. Zielszenario nach § 17 Das Zielszenario nach § 17 beschreibt anhand der nachfolgenden Indikatoren, wie das Ziel einer auf erneuerbaren Energien oder ...