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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 28.06.2025
§ 18 - Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV)
§ 18 Zusätzliche Anforderungen an E-Books
§ 18 wird in 2 Vorschriften zitiert
E-Books müssen
- 1.
- die synchronisierte Bereitstellung von Text- und Audioinhalten gewährleisten, sofern sie neben Text- auch Audioinhalte enthalten,
- 2.
- gewährleisten, dass die Dateien des E-Books die ordnungsgemäße Funktionsweise assistiver Technologien nicht verhindern,
- 3.
- den Zugang zu Inhalten gewährleisten,
- 4.
- die Navigation im Dateiinhalt und im Layout einschließlich dynamischer Layouts gewährleisten,
- 5.
- eine Struktur bereitstellen,
- 6.
- Flexibilität und Wahlfreiheit bei der Darstellung der Inhalte bereitstellen,
- 7.
- alternative Wiedergabearten für den Inhalt in wahrnehmbarer, verständlicher, bedienbarer und robuster Weise ermöglichen,
- 8.
- die Interoperabilität des Inhalts mit assistiven Technologien in wahrnehmbarer, verständlicher, bedienbarer und robuster Weise ermöglichen,
- 9.
- die Auffindbarkeit der Barrierefreiheitsmerkmale durch Bereitstellung von Informationen in Form von Metadaten gewährleisten und
- 10.
- nach Maßgabe der §§ 95a bis 96 des Urheberrechtsgesetzes gewährleisten, dass Barrierefreiheitsfunktionen nicht durch technische Maßnahmen zum Schutz von Werken und sonstigen Schutzgegenständen blockiert werden.
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Zitierungen von § 18 BFSGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 BFSGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BFSGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 BFSGV Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Dienstleistungen
... Menschen mit Behinderungen die Dienstleistungen der §§ 14 bis 19 in größtmöglichem Umfang nutzen können, müssen diese ...
§ 20 BFSGV Anwendung von funktionalen Leistungskriterien
... von Dienstleistungen betreffen und für die keine Anforderungen in den §§ 4 bis 19 aufgestellt werden, gelten als barrierefrei, wenn sie die Anforderungen an die funktionalen ... der Nutzer im Sinne des § 21 erfüllen. (2) Soweit die in den §§ 4 bis 19 festgelegten Anforderungen eine spezifische technische Anforderung enthalten, dürfen ... zur Anwendung kommen, wenn 1. die übrigen Anforderungen in den §§ 4 bis 19 erfüllt werden und 2. die Anwendung der funktionalen Leistungskriterien ...
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