§ 18 - Fertigpackungsverordnung (FPackV)

§ 18 Backwaren ohne Vorverpackung im Sinne des Artikels 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011


§ 18 wird in 4 Vorschriften zitiert

(1) 1Die verantwortliche Person im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss sicherstellen, dass Backwaren gleichen Nenngewichts ohne Vorverpackung, die nach Gewicht zum Verkauf angeboten werden, nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet sind. 2Satz 1 gilt nicht für Brot ohne Vorverpackung über 250 Gramm.

(2) Die verantwortliche Person im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss sicherstellen, dass Brot ohne Vorverpackung gleichen Nenngewichts über 250 Gramm nach Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 gekennzeichnet ist.

(3) Das Nenngewicht ist durch ein Schild auf oder neben der Backware anzugeben und mit den Aufschriften nach § 4 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 entsprechend zu kennzeichnen.

(4) Der Verantwortliche im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss sicherstellen, dass Backwaren ohne Vorverpackung nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Füllmenge die Anforderungen des § 9 entsprechend erfüllt.

(5) Für Backwaren ohne Vorverpackung gelten die §§ 38, 40 und 41 entsprechend.

(6) Die verantwortliche Person im Sinne des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 muss abweichend von den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Backwaren ohne Vorverpackung nach den Absätzen 1 und 2 nach Maßgabe des § 21 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 1, des § 22 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, 4 und 6 und Satz 2 kennzeichnen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 18 FPackV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 FPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FPackV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 43 FPackV Ordnungswidrigkeiten
... dass dort genanntes Obst oder Gemüse in den Verkehr gebracht wird, 3. entgegen § 18 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Backware oder dort genanntes Brot gekennzeichnet ... eine dort genannte Backware oder dort genanntes Brot gekennzeichnet sind, 4. entgegen § 18 Absatz 4 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Backware in den Verkehr gebracht wird, 5. ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV)
V. v. 24.03.2015 BGBl. I S. 330; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 26.03.2021 BGBl. I S. 649
Anlage MessEGebV (zu § 3) Gebührenverzeichnis ab 1. Januar 20211 (vom 07.04.2021)
... hier bei Backwaren ohne Vorverpackung gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 18 jeweils i. V. m. Anlage 3 der Fertigpackungsverordnung ... gemäß § 17 Absatz 4 sowie bei Backwaren ohne Vor- verpackung gemäß § 18 Absatz 5 jeweils i. V. m. § 41 Absatz 4 der Fertigpackungsverordnung Kontrolle betrieblicher ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 2 FPackVEV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... hier bei Backwaren ohne Vorverpackung gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 18 jeweils i. V. m. Anlage 3 der Fertigpackungsverordnung ... gemäß § 17 Absatz 4 sowie bei Backwaren ohne Vor- verpackung gemäß § 18 Absatz 5 jeweils i. V. m. § 41 Absatz 4 der Fertigpackungsverordnung Kontrolle ... § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 11 Absatz 2, § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6 , § 29 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 31 Absatz 1 ...
Artikel 3 FPackVEV Weitere Änderungen der Mess- und Eichgebührenverordnung
... hier bei Backwaren ohne Vorverpackung gemäß § 40 Absatz 1 und 2 sowie § 18 jeweils i. V. m. Anlage 3 der Fertigpackungsverordnung ... gemäß § 17 Absatz 4 sowie bei Backwaren ohne Vor- verpackung gemäß § 18 Absatz 5 jeweils i. V. m. § 41 Absatz 4 der Fertigpackungsverordnung Kontrolle ... § 4 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 11 Absatz 2, § 17 Absatz 1, 2 und 5, § 18 Absatz 1 bis 3 und 6 , § 29 Absatz 2 Nummer 1 bis 3, § 30 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 31 Absatz 1 ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed