Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.12.2025

§ 18 - Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (StiftPKG)

§ 18 Dienstsiegel



Die Stiftung führt ein Dienstsiegel.

Anzeige