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Artikel 18 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)
G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858, 2022 BGBl. I S. 1045 (Nr. 35)
Geltung ab 01.12.2021, abweichend siehe Artikel 61; FNA: 900-17/1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Geltung ab 01.12.2021, abweichend siehe Artikel 61; FNA: 900-17/1 Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG, Deutsche Telekom AG
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Artikel 18 Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes
(FNA 367-3)
Anlage 3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 15 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Anlage 3 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 776), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 15 des Gesetzes vom 4. Mai 2021 (BGBl. I S. 882) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Nummer 200 wird die Spalte „Tätigkeit" wie folgt geändert:
- 2.
- In Nummer 202 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 3.
- In Nummer 301 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 4.
- In Nummer 304 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 5.
- In Nummer 307 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 6.
- In Nummer 309 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 7.
- In Nummer 311 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 8.
- In dem der Nummer 315 vorangestellten Satz wird die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 9.
- In Nummer 319 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
- 10.
- In Nummer 401 wird in der Spalte „Tätigkeit" die Angabe „§ 113b Abs. 2 bis 4" durch die Angabe „§ 176 Abs. 2 bis 4" ersetzt.
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