1Das Umweltbundesamt veröffentlicht für die Matrix Rohwasser eine Empfehlung mit kategorisierten Richtwerten für Pestizid-Metaboliten, die nicht nach
Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung als relevant eingestuft sind, im Bundesgesundheitsblatt und im Internet.
2Für diese Empfehlung legt das Umweltbundesamt die Kategorisierung der Richtwerte nach
Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde.
3Das Umweltbundesamt überprüft die Empfehlung nach Satz 1 regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an.
4Bei Überschreitung der Richtwerte-nrM gemäß
Anlage 2 gelten die Bestimmungen nach
§ 15.