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§ 18 - Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG)
Artikel 1 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272, 2; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
Geltung ab 13.10.2023; FNA: 310-26 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 13.10.2023; FNA: 310-26 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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§ 18 Abhilfeendurteil
§ 18 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Die Urteilsformel des Abhilfeendurteils enthält folgende Angaben:
- 1.
- die Anordnung des Umsetzungsverfahrens,
- 2.
- die vorläufige Festsetzung der Kosten des Umsetzungsverfahrens,
- 3.
- die Verurteilung des Unternehmers zur Zahlung der nach Nummer 2 vorläufig festgesetzten Kosten des Umsetzungsverfahrens zu Händen des Sachwalters sowie
- 4.
- die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens.
(2) Wird mit der Abhilfeklage ein kollektiver Gesamtbetrag geltend gemacht, enthält die Urteilsformel außerdem die Verurteilung des Unternehmers zur Zahlung eines solchen Betrags zu Händen des Sachwalters.
(3) Das Gericht kann bei Vorliegen besonderer Umstände, insbesondere einer Vielzahl betroffener Verbraucheransprüche, im Abhilfeendurteil die Widerspruchsfrist nach § 28 Absatz 2 Satz 1 angemessen verlängern.
(4) 1Gegen Abhilfeendurteile findet die Revision statt. 2Diese bedarf keiner Zulassung.
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Zitierungen von § 18 VDuG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 VDuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VDuG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 VDuG Sperrwirkung der Anmeldung; Bindungswirkung
... gemachtes Feststellungsziel betrifft. Satz 1 gilt nicht für Abhilfeendurteile nach § 18 ...
§ 16 VDuG Urteil und Abhilfegrundurteil
... In diesem Fall enthält die Urteilsformel die Angaben nach Absatz 2 und § 18 Absatz 1 ; § 18 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Gegen Urteile nach ... diesem Fall enthält die Urteilsformel die Angaben nach Absatz 2 und § 18 Absatz 1; § 18 Absatz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. (5) Gegen Urteile nach den Absätzen 1 und 4 ...
§ 24 VDuG Eröffnungsbeschluss
... des Sachwalters gezahlt hat: 1. den vorläufig festgesetzten Kostenbetrag ( § 18 Absatz 1 Nummer 2 ), 2. den kollektiven Gesamtbetrag (§ 18 Absatz 2), sofern der Unternehmer zur ... Kostenbetrag (§ 18 Absatz 1 Nummer 2), 2. den kollektiven Gesamtbetrag ( § 18 Absatz 2 ), sofern der Unternehmer zur Zahlung eines solchen verurteilt ...
§ 28 VDuG Widerspruchsverfahren
... betroffene Verbraucher und der Unternehmer können vorbehaltlich einer Entscheidung nach § 18 Absatz 3 binnen vier Wochen nach Zugang der Mitteilung des Sachwalters widersprechen. Der ...
§ 38 VDuG Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers; Restrukturierung
... Zahlungen gelten als auf den vorläufig festgesetzten Kostenbetrag ( § 18 Absatz 1 Nummer 3 ) und den kollektiven Gesamtbetrag (§ 18 Absatz 2) in dem Verhältnis geleistet, in dem ... festgesetzten Kostenbetrag (§ 18 Absatz 1 Nummer 3) und den kollektiven Gesamtbetrag ( § 18 Absatz 2 ) in dem Verhältnis geleistet, in dem beide Beträge zueinander stehen. (3) ...
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