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Artikel 18 - Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Artikel 18 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Dezember 2020 in Kraft. Die Artikel 3, 6 und 9 Nummer 4 sowie die Artikel 10 bis 12 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2020.

 
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