§ 18 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 18 WSG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136
Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 20 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Wehrsoldgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „§ 18 (weggefallen) § ... a) Die Angaben zu den §§ 18 und 19 werden wie folgt gefasst: „ § 18 (weggefallen) § 19 Sonderzahlungen zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im ... Prozentsatz" durch die Wörter „im gleichen Umfang" ersetzt. 3. § 18 wird aufgehoben. 4. § 19 wird wie folgt gefasst: „§ 19 ...
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