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§ 19 - Abgabenordnung (AO)
neugefasst durch B. v. 01.10.2002 BGBl. I S. 3866, 2003 I S. 61; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 01.01.1977; FNA: 610-1-3 Allgemeines Steuerrecht
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§ 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
(1) 1Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt). 2Bei mehrfachem Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Steuerpflichtige vorwiegend aufhält; bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen, der von seinem Ehegatten oder Lebenspartner nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. 3Für die nach § 1 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes und nach § 1 Abs. 2 des Vermögensteuergesetzes unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet; das Gleiche gilt in den Fällen des § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes bei Personen, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes erfüllen, und in den Fällen des § 1a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes.
(2) 1Liegen die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht vor, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk sich das Vermögen des Steuerpflichtigen und, wenn dies für mehrere Finanzämter zutrifft, in dessen Bezirk sich der wertvollste Teil des Vermögens befindet. 2Hat der Steuerpflichtige kein Vermögen im Geltungsbereich des Gesetzes, so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk die Tätigkeit im Geltungsbereich des Gesetzes vorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist. 3Hat ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes aufgegeben und erzielt er im Jahr des Wegzugs keine Einkünfte im Sinne des § 49 des Einkommensteuergesetzes, ist das Finanzamt örtlich zuständig, das nach den Verhältnissen vor dem Wegzug zuletzt örtlich zuständig war.
(3) 1Gehören zum Bereich der Wohnsitzgemeinde mehrere Finanzämter und übt ein Steuerpflichtiger mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit diese Tätigkeit innerhalb der Wohnsitzgemeinde, aber im Bezirk eines anderen Finanzamts als dem des Wohnsitzfinanzamts aus, so ist abweichend von Absatz 1 jenes Finanzamt zuständig, wenn es nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 für eine gesonderte Feststellung dieser Einkünfte zuständig wäre. 2Einkünfte aus Gewinnanteilen sind bei Anwendung des Satzes 1 nur dann zu berücksichtigen, wenn sie die einzigen Einkünfte des Steuerpflichtigen im Sinne des Satzes 1 sind.
(4) Steuerpflichtige, die zusammen zu veranlagen sind oder zusammen veranlagt werden können, sind bei Anwendung des Absatzes 3 so zu behandeln, als seien ihre Einkünfte von einem Steuerpflichtigen bezogen worden.
(5) 1Durch Rechtsverordnung der Landesregierung kann bestimmt werden, dass als Wohnsitzgemeinde im Sinne des Absatzes 3 ein Gebiet gilt, das mehrere Gemeinden umfasst, soweit dies mit Rücksicht auf die Wirtschafts- oder Verkehrsverhältnisse, den Aufbau der Verwaltungsbehörden oder andere örtliche Bedürfnisse zweckmäßig erscheint. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(6) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann zur Sicherstellung der Besteuerung von Personen, die nach § 1 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes beschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte im Sinne von § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes beziehen, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates einer Finanzbehörde die örtliche Zuständigkeit für den Geltungsbereich des Gesetzes übertragen. 2Satz 1 gilt auch in den Fällen, in denen ein Antrag nach § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes gestellt wird.
Text in der Fassung des Artikels 27 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) G. v. 21. Dezember 2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250 m.W.v. 29. Dezember 2020
Frühere Fassungen von § 19 AO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 29.12.2020 | Artikel 27 Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020) vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3096 |
aktuell vorher | 24.07.2014 | Artikel 3 Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1042 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 10 Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2794 |
aktuell vorher | 19.12.2006 | Artikel 10 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878 |
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Zitierungen von § 19 AO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 AO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 AO Gesonderte Feststellungen (vom 01.01.2023)
... nicht bestimmen, so ist jedes Finanzamt örtlich zuständig, das nach den §§ 19 oder 20 für die Steuern vom Einkommen und Vermögen eines Steuerpflichtigen ...
§ 20a AO Steuern vom Einkommen bei Bauleistungen
... Abweichend von §§ 19 und 20 ist für die Besteuerung von Unternehmen, die Bauleistungen im Sinne von § 48 Abs. ... im Sinne des Absatzes 1 oder 2 im Inland beschäftigt werden, kann abweichend von § 19 das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die ...
§ 21 AO Umsatzsteuer (vom 01.01.2017)
... von Personen, die keine Unternehmer sind, ist das Finanzamt zuständig, das nach § 19 oder § 20 auch für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist; in den ...
§ 22a AO Zuständigkeit auf dem Festlandsockel oder an der ausschließlichen Wirtschaftszone (vom 31.07.2014)
... Zuständigkeit der Finanzbehörden der Länder nach den §§ 18 bis 22 oder nach den Steuergesetzen im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden ...
§ 89 AO Beratung, Auskunft (vom 01.01.2017)
... Bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18 bis 21 keine Finanzbehörde zuständig ist, ist auf dem Gebiet der Steuern, die von den ...
§ 138 AO Anzeigen über die Erwerbstätigkeit (vom 28.03.2024)
... Finanzamt. Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnimmt, hat dies dem nach § 19 zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das Gleiche gilt für die Verlegung und die ... dieses Gesetzes (inländische Steuerpflichtige) haben dem für sie nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt mitzuteilen: 1. die Gründung und den Erwerb von ...
§ 138b AO Mitteilungspflicht Dritter über Beziehungen inländischer Steuerpflichtiger zu Drittstaat-Gesellschaften (vom 26.06.2017)
... (mitteilungspflichtige Stelle) haben dem für sie nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt von ihnen hergestellte oder vermittelte Beziehungen von ... die Mitteilungen an das für den inländischen Steuerpflichtigen nach den §§ 18 bis 20 zuständige Finanzamt weiterzuleiten. § 31b bleibt unberührt. ...
§ 138c AO Verordnungsermächtigung (vom 25.06.2017)
... Finanzbehörde an das für den inländischen Steuerpflichtigen nach den §§ 18 bis 20 zuständige Finanzamt weiterzuleiten sind. (2) Hat das ...
§ 146a AO Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2024)
... Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV)V. v. 02.01.2009 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Sonstige
Verordnung zum Erlass und zur Änderung steuerlicher VerordnungenV. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
Zitat in folgenden Normen
Außensteuergesetz
Artikel 1 G. v. 08.09.1972 BGBl. I S. 1713; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 6 AStG Besteuerung des Vermögenszuwachses (vom 28.12.2023)
... Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 ... sein Gesamtrechtsnachfolger hat dem Finanzamt, das in den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte ...
Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG)
Artikel 20 G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150, 3176; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 12 BodSchätzG Anwendung der Abgabenordnung (vom 01.01.2024)
... Gesetz keine andere Regelung trifft, finden der Dritte Abschnitt des Ersten Teils (§§ 16 bis 29), der Dritte Teil (§§ 78 bis 133) und der Siebente Teil (§§ 347 bis ...
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO)
G. v. 14.12.1976 BGBl. I S. 3341, 1977 I S. 667; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 32 EGAO Mitteilungspflicht über Beziehungen zu Drittstaat-Gesellschaften (vom 29.12.2020)
... 2017 geltenden Fassung ausüben konnten, haben dies dem für sie nach den §§ 18 bis 20 der Abgabenordung zuständigen Finanzamt mitzuteilen, wenn dieser Einfluss auch noch am ...
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV 2000)
neugefasst durch B. v. 10.05.2000 BGBl. I S. 717; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 29 EStDV 2000 Anzeigepflichten bei Versicherungsverträgen
... Aufenthalt hat, dem für die Veranlagung des Sicherungsnehmers zuständigen Finanzamt ( §§ 19 , 20 der Abgabenordnung) unverzüglich die Fälle anzuzeigen, in denen Ansprüche aus ... Der Steuerpflichtige hat dem für seine Veranlagung zuständigen Finanzamt ( § 19 der Abgabenordnung ) die Abtretung und die Beleihung unverzüglich ...
§ 54 EStDV 2000 Übersendung von Urkunden durch die Notare (vom 29.12.2007)
... Steuerpflicht des Anteilseigners oder bei unentgeltlichem Erwerb dessen Rechtsvorgängers nach § 19 der Abgabenordnung für die Besteuerung des Anteilseigners zuständig ...
Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV)
V. v. 02.01.2009 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2012 BGBl. I S. 2637
§ 1 EStZustV Örtliche Zuständigkeit
... Das Finanzamt Neubrandenburg ist ebenfalls zuständig in den Fällen des § 19 Abs. 6 Satz 2 der ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 39 EStG Lohnsteuerabzugsmerkmale (vom 01.01.2024)
... unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ist das Wohnsitzfinanzamt im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung und in den Fällen des Absatzes 4 Nummer 5 das Betriebsstättenfinanzamt nach § 41a ...
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG)
neugefasst durch B. v. 27.02.1997 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 35 ErbStG Örtliche Zuständigkeit (vom 29.12.2020)
... Zuwendung ein Inländer war, das Finanzamt, das sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Absatz 1 und des § 20 der Abgabenordnung ergibt. Im Fall der Steuerpflicht nach § 2 ... 3 ist das Finanzamt örtlich zuständig, das sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Absatz 2 der Abgabenordnung ...
Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung (VermBDV)
V. v. 20.12.1994 BGBl. I S. 3904; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
§ 9 VermBDV Rückforderung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Finanzamt
... für die Besteuerung des Arbeitnehmers nach dem Einkommen zuständige Finanzamt ( § 19 der Abgabenordnung ) hat eine zu Unrecht gezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage vom Arbeitnehmer zurückzufordern. ...
Investitionszulagengesetz 1996 (InvZulG 1996)
neugefasst durch B. v. 22.01.1996 BGBl. I S. 60; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.12.1998 BGBl. I S. 3779
§ 5 InvZulG 1996 Höhe der Investitionszulage
... Gewerbes gehören und b) in einem solchen Betrieb verbleiben. § 19 Abs. 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt sinngemäß. (3) Die Investitionszulage ...
Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
Artikel 1 G. v. 21.10.2016 BGBl. I S. 2372; zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 1 G. v. 09.03.2021 BGBl. I S. 327
§ 34 ProstSchG Datenverarbeitung; Datenschutz (vom 26.11.2019)
... übermittelt werden. (8) Die zuständige Behörde hat das nach § 19 Absatz 1 der Abgabenordnung zuständige Finanzamt unverzüglich, möglichst auf elektronischem Wege, von dem ...
Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung (RennwLottDV)
B. v. 16.06.1922 ZBl. S. 351; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900
§ 13 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.07.2021)
... hat oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Rennwette eine juristische ...
§ 19 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.12.2021)
... Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Sportwette eine juristische ...
§ 28 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.12.2021)
... Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Lotterie oder Ausspielung ...
§ 34 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.12.2021)
... Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels ...
§ 40 RennwLottDV Zuständigkeit (vom 01.12.2021)
... Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter des Online-Pokers eine ...
Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG)
Artikel 1 G. v. 23.12.2003 BGBl. I S. 2928
§ 3 StraBEG Inhalt, Form und Adressat der strafbefreienden Erklärung
... (2) Die strafbefreiende Erklärung ist bei der für den Steuerschuldner nach § 19 oder § 20 der Abgabenordnung zuständigen Finanzbehörde abzugeben. Bei ...
Vermögensteuergesetz (VStG)
neugefasst durch B. v. 14.11.1990 BGBl. I S. 2467; zuletzt geändert durch Artikel 107 G. v. 29.10.2001 BGBl. I S. 2785
§ 24c VStG Zeitlich befristete Sondervorschrift für die Besteuerung nach dem Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
... in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. § 19 Abs. 1 Satz 2 und § 20 Abs. 2 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. Nicht befreit ... entsprechend. Für die Besteuerung nach dem Vermögen ist abweichend von den §§ 19 und 20 der Abgabenordnung das Finanzamt in dem außerhalb des in Artikel 3 des ...
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (V zu § 180 Abs. 2 AO)
V. v. 19.12.1986 BGBl. I S. 2663; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2432
§ 2 V zu § 180 Abs. 2 AO Örtliche Zuständigkeit
... den Fällen des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ist das Finanzamt zuständig, das nach § 19 oder § 20 der Abgabenordnung für die Steuern vom Einkommen und Vermögen des ...
Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996)
neugefasst durch B. v. 30.10.1997 BGBl. I S. 2678; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
§ 4a WoPG 1996 Prämienverfahren im Fall des § 2 Abs. 1 Nr. 1 (vom 01.01.2009)
... Einkommen des Prämienberechtigten zuständige Finanzamt (Wohnsitzfinanzamt nach § 19 der Abgabenordnung) zu unterrichten. In diesen Fällen erläßt das ...
Zerlegungsgesetz (ZerlG)
Artikel 1 G. v. 06.08.1998 BGBl. I S. 1998; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
§ 1 ZerlG Unmittelbare Steuerberechtigung (vom 01.01.2013)
... des 10. Oktober dieses Jahres seinen Wohnsitz oder den Ort der Leitung hat. § 19 Abs. 1 und 2 sowie § 20 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. ...
§ 1a ZerlG Unmittelbare Steuerberechtigung für die Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung (vom 14.12.2010)
... § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt ...
§ 8a ZerlG Zerlegung der Einkommensteuer auf Einkünfte im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung (vom 25.12.2008)
... wird nach den Absätzen 2 bis 5 zerlegt, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2035
Artikel 5 ATADUmsG Änderung des Außensteuergesetzes
... werden. Das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann die Frist auf Antrag des Steuerpflichtigen oder im Fall des Satzes 2 ... sein Gesamtrechtsnachfolger hat dem Finanzamt, das in den in Absatz 1 genannten Zeitpunkten nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck die Verwirklichung eines der ...
Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 2 BeitrRLUmsG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ist das Wohnsitzfinanzamt im Sinne des § 19 Absatz 1 Satz 1 und 2 der Abgabenordnung und in den Fällen des Absatzes 4 Nummer 5 das ...
Artikel 11 BeitrRLUmsG Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
... Finanzamt örtlich zuständig, das sich bei sinngemäßer Anwendung des § 19 Absatz 2 der Abgabenordnung ergibt." 8. Dem § 37 wird folgender Absatz 7 ...
Föderalismusreform-Begleitgesetz
G. v. 05.09.2006 BGBl. I S. 2098
Artikel 18 FödReformBeglG Änderung der Abgabenordnung
... Bei Antragstellern, für die im Zeitpunkt der Antragstellung nach den §§ 18 bis 21 keine Finanzbehörde zuständig ist, ist auf dem Gebiet der Steuern, die von den ...
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG)
G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2007 S. 68
Artikel 2 SEStEG Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
... des Anteilseigners oder bei unentgeltlichem Erwerb dessen Rechtsvorgängers nach § 19 der Abgabenordnung für die Besteuerung des Anteilseigners zuständig war." ...
Artikel 7 SEStEG Änderung des Außensteuergesetzes
... Das Finanzamt, das in dem nach Absatz 1 Satz 1 oder 2 maßgebenden Zeitpunkt nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, kann diese Frist um höchstens fünf Jahre ... Gesamtrechtsnachfolger hat dem Finanzamt, das in dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt nach § 19 der Abgabenordnung zuständig ist, nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck die Verwirklichung ...
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3152
Artikel 1 StManSchG Änderung der Abgabenordnung
... Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat dem nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck mitzuteilen: ...
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
... seinen Wohnsitz hat oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Rennwette eine juristische Person oder ... seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Sportwette eine juristische Person ... seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter der Lotterie oder Ausspielung eine ... seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter des virtuellen Automatenspiels eine ... seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. § 19 Absatz 1 Satz 2 der Abgabenordnung gilt entsprechend. (2) Ist der Veranstalter des Online-Pokers eine juristische Person ...
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 16 StRAnpG Änderung der Abgabenordnung
... Die Zuständigkeit der Finanzbehörden der Länder nach den §§ 18 bis 22 oder nach den Steuergesetzen im Bereich des der Bundesrepublik Deutschland zustehenden ...
Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
G. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1042
Artikel 3 LPartStAnpG Änderung der Abgabenordnung
... die Wörter „oder Lebenspartnerschaft" eingefügt. 3. In § 19 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz werden nach dem Wort „verheirateten" die Wörter ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Artikel 1 StVfModG Änderung der Abgabenordnung
... von Personen, die keine Unternehmer sind, ist das Finanzamt zuständig, das nach § 19 oder § 20 auch für die Besteuerung nach dem Einkommen zuständig ist; in den ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 18 EMobStFG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
... der Finanzen bei der Gesetzesfolgenabschätzung im Steuerrecht." 2. In § 19 Absatz 5 Satz 1 werden nach dem Wort „Abgabenordnung" die Wörter „oder § 5 des ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 10 JStG 2007 Änderung der Abgabenordnung
... Oberfinanzdirektion eingerichteten Landesfinanzbehörden,". 5. Dem § 19 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Das Bundesministerium der Finanzen ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... des Lohnsteuerabzugs gebildet. Der Steuerpflichtige kann beim Wohnsitzfinanzamt (§ 19 der Abgabenordnung) beantragen, dass für ihn keine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 10 JStG 2009 Änderung der Abgabenordnung
... sowie anschließend ein Komma eingefügt. 3. § 19 Abs. 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe § 49 Abs. ...
Artikel 15 JStG 2009 Änderung des Zerlegungsgesetzes
... des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung (1) Der Anspruch auf die ... § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt ... § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes, soweit durch Rechtsverordnung zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung für die Einkommensbesteuerung von Personen, die beschränkt ... des § 49 Abs. 1 Nr. 7 und 10 des Einkommensteuergesetzes nach Maßgabe der zu § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung erlassenen Rechtsverordnung (1) Der Länder- und ...
Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3096; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 21.12.2021 BGBl. I S. 5250
Artikel 27 JStG 2020 Änderung der Abgabenordnung
... 146 Absatz 2b" durch die Angabe „§ 146 Absatz 2c" ersetzt. 4. Dem § 19 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: „Hat ein Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz ...
Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 1 StUmgBG Änderung der Abgabenordnung
... dieses Gesetzes (inländische Steuerpflichtige) haben dem für sie nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt mitzuteilen: 1. die Gründung und den Erwerb von ... (mitteilungspflichtige Stelle) haben dem für sie nach den §§ 18 bis 20 zuständigen Finanzamt von ihnen hergestellte oder vermittelte Beziehungen von ... die Mitteilungen an das für den inländischen Steuerpflichtigen nach den §§ 18 bis 20 zuständige Finanzamt weiterzuleiten. § 31b bleibt unberührt. (6) ... Finanzbehörde an das für den inländischen Steuerpflichtigen nach den §§ 18 bis 20 zuständige Finanzamt weiterzuleiten sind. (2) Hat das Bundesministerium ...
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