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§ 19 - Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126 (Nr. 82); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2022 BGBl. I S. 2286
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 754-22-12 Energieversorgung
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Geltung ab 08.12.2021; FNA: 754-22-12 Energieversorgung
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§ 19 Unwirksamkeit von Nachhaltigkeitsnachweisen
§ 19 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Nachhaltigkeitsnachweise sind unwirksam, wenn
- 1.
- sie eine oder mehrere Angaben nach § 14 Absatz 1 nicht enthalten oder
- 2.
- sie gefälscht sind oder eine unrichtige Angabe enthalten.
(2) 1Sofern der Nachhaltigkeitsnachweis ausschließlich nach Absatz 1 Nummer 2 unwirksam ist, entfällt der Anspruch auf die Zahlung nach den Bestimmungen für Strom aus Biomasse des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der für die Anlage jeweils anzuwendenden Fassung für den Strom aus der Menge der flüssigen Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe, auf die sich der unwirksame Nachhaltigkeitsnachweis bezieht. 2Der Anspruch auf den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen nach § 27 Absatz 4 Nummer 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2011 geltenden Fassung entfällt darüber hinaus endgültig, wenn den Anlagenbetreibern die Gründe für die Unwirksamkeit des Nachhaltigkeitsnachweises zum Zeitpunkt des Einsatzes der Menge Biomasse, auf die sich der unwirksame Nachhaltigkeitsnachweis bezieht, bekannt waren oder sie bei Anwendung der im Verkehr üblichen Sorgfalt die Unwirksamkeit hätten erkennen können.
Zitierungen von § 19 BioSt-NachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BioSt-NachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BioSt-NachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BioSt-NachV Anforderungen an landwirtschaftliche Biomasse
... überwacht und gesteuert wird, sind nach Maßgabe der §§ 14 bis 19 zu melden. (6) Für die Beurteilung der Anforderungen an den Schutz ...
§ 16 BioSt-NachV Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
... bei der Biokraftstoffquotenstelle erfolgt ist. (3) Die §§ 15 und 19 sind entsprechend ...
§ 44 BioSt-NachV Register Biostrom
... nach den §§ 7 und 9 bezüglich der Anlagenbetreiber und 11. Daten nach § 19 zur Unwirksamkeit von ...
Zitat in folgenden Normen
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
§ 100 EEG 2023 Übergangsbestimmungen (vom 31.10.2024)
... 2025 die Anforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung nicht erfüllen. § 19 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bleibt ... nicht erfüllen. § 19 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bleibt unberührt. (18) Abweichend von § 39c können Bieter in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 327
Artikel 4 AgrarLkÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Dezember 2025 die Anforderungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung nicht erfüllen. § 19 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bleibt ... nicht erfüllen. § 19 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Nummer 2 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung bleibt ...
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