§ 19 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(3)
1Öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 fordern im Rahmen ihrer Tätigkeit beim Wettbewerbsregister Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach
§ 21 Absatz 1 Nummer 1 bis 8, 10 und 11 oder Absatz 2 an oder verlangen von Bewerberinnen oder Bewerbern eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Absatz 1 nicht vorliegen.
2Im Falle einer Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers können öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 jederzeit zusätzlich Auskünfte des Wettbewerbsregisters anfordern.
(4) Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro fordert der öffentliche Auftraggeber nach Absatz 2 für die Bewerberin oder den Bewerber, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister an.
(5) Vor der Entscheidung über den Ausschluss ist die Bewerberin oder der Bewerber zu hören.
Frühere Fassungen von § 19 MiLoG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (vom 01.01.2023) ... (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes , § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2959
Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 18.07.2017 BGBl. I S. 2739, BGBl. 2022 I S. 306; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 2 WRegGEG Folgeänderungen ... des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen" gestrichen. (4) § 19 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 39 des Gesetzes vom 13. ...
Gesetz zur Regelung der Entsendung von Kraftfahrern und Kraftfahrerinnen im Straßenverkehrssektor und zur grenzüberschreitenden Durchsetzung des Entsenderechts
G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
Tarifautonomiestärkungsgesetz
G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348
Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG)
G. v. 17.02.2016 BGBl. I S. 203
Artikel 2 VergRModG Folgeänderungen ... „dem Vierten Teil" durch die Angabe „Teil 4" ersetzt. (10) § 19 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/19_MiLoG.htm