Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.10.2021 aufgehoben
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§ 19 - Coronavirus-Testverordnung (TestV)

V. v. 24.06.2021 BAnz AT 25.06.2021 V1; aufgehoben durch § 19 V. v. 21.09.2021 BAnz AT 21.09.2021 V1
Geltung ab 01.07.2021; FNA: 860-5-75 Sozialgesetzbuch
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§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 19 ändert mWv. 1. Juli 2021 TestV

(1) 1Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft; sie tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 31. Dezember 2021 außer Kraft. 2§ 15 Absatz 2 tritt nach § 20i Absatz 3 Satz 16 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch außer Kraft.

(2) Die Coronavirus-Testverordnung vom 8. März 2021 (BAnz AT 09.03.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. Mai 2021 (BAnz AT 04.05.2021 V1) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.



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