§ 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes
1Hinsichtlich der Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes gilt
§ 6 Abs. 2 mit der Maßgabe, dass über den Antrag auf Zielabweichung bei Raumordnungsplänen nach
§ 17 Absatz 1 das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und bei Raumordnungsplänen nach
§ 17 Absatz 2 das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung entscheidet.
2Wird über den Antrag auf Zielabweichung im Zulassungsverfahren über eine raumbedeutsame Planung oder Maßnahme oder in einem anderen Verfahren entschieden, ist das Benehmen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erforderlich.
Frühere Fassungen von § 19 ROG
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Zitat in folgenden NormenBMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 100
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften (ROGÄndG)
G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Artikel 1 ROGÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes ... 12. In § 17 Absatz 1 Satz 1, 3 und 4, Absatz 2 Satz 1, 4 und 5, Absatz 3 Satz 1, 3 und 4, § 19 Satz 2 , den §§ 20, 21 Absatz 2 Satz 1, § 22 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 1, den ... § 10 Absatz 1, 3 und 4 findet auf diese Pläne keine Anwendung." 15. In § 19 Satz 1 werden die Wörter „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch ...
Gesetz zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1245
Artikel 1 RORÄndG Änderung des Raumordnungsgesetzes ... § 18 Beteiligung bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen des Bundes § 19 Zielabweichung bei Raumordnungsplänen des Bundes § 20 Untersagung ... und 3 werden aufgehoben. d) Die Nummern 3 und 4 werden aufgehoben. 24. Die §§ 19 und 20 werden aufgehoben. 25. § 21 wird § 19 und in Satz 1 werden die ... 24. Die §§ 19 und 20 werden aufgehoben. 25. § 21 wird § 19 und in Satz 1 werden die Wörter „§ 17 Abs. 2 das Bundesministerium für ... Leistungen" und die Angabe „§ 21" wird durch die Angabe „ § 19 " ersetzt. c) In den Sätzen 2 und 3 wird das Wort „Amtshandlungen" ...
Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG)
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2986
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zweite Verordnung zur Änderung der BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung und weiterer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
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