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§ 19 - Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)

Artikel 1 G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 28.07.2011; FNA: 2129-55 Umweltschutz
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§ 19 Zuständigkeiten



(1) Zuständige Behörde ist

1.
für den Vollzug des § 4 bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach § 4 Absatz 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die nach Landesrecht für den Vollzug des § 4 zuständige Behörde,

1a.
für den Vollzug des § 2 Absatz 8 im Rahmen der Hafenstaatkontrolle die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation; hiervon ausgenommen sind die Aufgaben der Bußgeldbehörde,

2.
für den Vollzug des § 31 Absatz 2 im Fall eines gewerblichen Luftfahrzeugbetreibers das Luftfahrt-Bundesamt,

3.
im Übrigen das Umweltbundesamt.

(2) Ist für Streitigkeiten nach diesem Gesetz der Verwaltungsrechtsweg gegeben, ist für Klagen, die sich gegen eine Handlung oder Unterlassung des Umweltbundesamtes richten, das Verwaltungsgericht am Sitz der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt örtlich zuständig.

(3) Soweit die nach Absatz 1 Nummer 3 zuständige Behörde Aufgaben nach § 2 Absatz 7 wahrnimmt, unterliegt sie der gemeinsamen Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

(4) 1Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation überprüft im Rahmen der Hafenstaatkontrolle nach § 6 Absatz 1 des Seeaufgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 13. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, in Verbindung mit § 12 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, 3023), die zuletzt durch Artikel 177 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, auch, ob eine gültige Konformitätsbescheinigung nach Artikel 18 der MRV-Seeverkehrsverordnung an Bord mitgeführt wird. 2Zu diesem Zweck kann sie in den Betriebsräumen des Schiffes zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten Kontrollen durchführen. 3Stellt die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation fest, dass eine gültige Konformitätsbescheinigung nach Satz 1 fehlt, meldet sie dies an die nach Nummer 3 zuständige Behörde zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen § 32 Absatz 3a vorliegt. 4§ 9e des Seeaufgabengesetzes ist in diesem Fall entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 19 TEHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.01.2019Artikel 1 Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
vom 18.01.2019 BGBl. I S. 37
aktuell vorher 20.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels
vom 13.07.2017 BGBl. I S. 2354
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 114 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 19.07.2013Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
vom 15.07.2013 BGBl. I S. 2431
aktuellvor 19.07.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 19 TEHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 TEHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TEHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 TEHG Emissionsgenehmigung (vom 25.01.2019)
... der Emissionsgenehmigung nach den Absätzen 1, 4 Satz 2 und Absatz 5 ist der nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 zuständigen Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu ...
§ 6 TEHG Überwachungsplan (vom 25.01.2019)
... Im Verfahren zur Genehmigung des Überwachungsplans ist in den Fällen des § 19 Absatz 1 Nummer 1 der danach zuständigen Behörde Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die ...
§ 18 TEHG Überwachung, Berichterstattung und Prüfung (vom 25.01.2019)
... Behörde für den Vollzug des globalen marktbasierten Mechanismus. § 19 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die §§ 3, 20 und 22 Absatz 3 sowie § 23 gelten ...
§ 20 TEHG Überwachung, Datenübermittlung (vom 25.01.2019)
... Die nach § 19 jeweils zuständige Behörde hat die Durchführung dieses Gesetzes und der auf dieses ... § 55 der Strafprozessordnung entsprechend. (4) Auf Ersuchen einer nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 zuständigen Behörde kann das Umweltbundesamt nach § 5 übermittelte Daten von ...
§ 28 TEHG Verordnungsermächtigungen (vom 25.01.2019)
... an die Zulassungsstelle und den Informationsaustausch mit der zuständigen Behörde nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 sowie mit den für den Emissionshandel zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten ...
§ 34 TEHG Übergangsregelung für Anlagenbetreiber (vom 25.01.2019)
... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
§ 35 TEHG Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber (vom 25.01.2019)
... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. ...
 
Zitat in folgenden Normen

Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EBeV 2030)
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2868
Anlage 3 EBeV 2030 (zu § 13 Absatz 1) Mindestinhalt des jährlichen Emissionsberichts
... EU-Emissionshandel unterliegenden Anlage bei der zuständigen Behörde gemäß § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes , c) Bezeichnung des in Verkehr gebrachten Brennstoffs entsprechend der Unterteilung in ...

Emissionshandelsverordnung 2020 (EHV 2020)
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3295; zuletzt geändert durch Artikel 136 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
§ 3 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz flüssiger Biobrennstoffe (vom 29.06.2018)
... 4 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung zuständigen Behörde auf das Konto der nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zuständigen Behörde überwiesen wird. (4) Für den Einsatz ...
§ 4 EHV 2020 Emissionsfaktor beim Einsatz von Biokraftstoffen im Luftverkehr
... zuständigen Behörde auf das Konto der nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zuständigen Behörde ...

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 17 WpHG Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Inland (vom 26.11.2019)
... mit den Börsenaufsichtsbehörden, den Handelsüberwachungsstellen sowie mit den nach § 19 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zuständigen Behörden zusammen, um sicherzustellen, dass sie sich einen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
G. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2431
Artikel 1 1. TEHGÄndG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... „§ 11 Absatz 4 Satz 4 und Absatz 5 Satz 2 und 3" ersetzt. 8. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Zulassungsstelle und den Informationsaustausch mit der zuständigen Behörde nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 sowie mit den für den Emissionshandel zuständigen Behörden ...

Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels
G. v. 21.07.2011 BGBl. I S. 1475; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Artikel 6 TEHAnpG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 01.04.2012)
... dieser Anlage im Vorjahr zugeteilten kostenlosen Berechtigungen. Die nach § 19 Absatz 1 Nummer 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zuständige Behörde weist die ...

Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 37
Artikel 1 TEHFG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angaben zu § 10 bis § 20 werden wie folgt gefasst: „§ 10 (weggefallen)  ... Berichterstattung und Prüfung Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften § 19 Zuständigkeiten § 20 Überwachung, Datenübermittlung". ... ist die zuständige Behörde für den Vollzug des globalen marktbasierten Mechanismus. § 19 Absatz 2 gilt entsprechend. (3) Die §§ 3, 20 und 22 Absatz 3 sowie § 23 gelten ... nicht abschließend geregelt sind." 17. In der Überschrift vor § 19 wird die Angabe „Abschnitt 4" durch die Angabe „Abschnitt 5" ersetzt. ... „Abschnitt 4" durch die Angabe „Abschnitt 5" ersetzt. 18. In § 19 Absatz 3 wird die Angabe „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und ... b) Folgender Absatz 4 wird angefügt: „(4) Auf Ersuchen einer nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 zuständigen Behörde kann das Umweltbundesamt nach § 5 übermittelte Daten von ... im Sinne des Anhangs 1 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ... Anhangs 1 Teil 2 Nummer 33 sind in Bezug auf die Handelsperiode 2013 bis 2020 die §§ 1 bis 36 in der bis zum Ablauf des 24. Januar 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Dies gilt ...

Gesetz zur Einbeziehung von Polymerisationsanlagen in den Anwendungsbereich des Emissionshandels
G. v. 13.07.2017 BGBl. I S. 2354
Artikel 1 PolymAnlEHEG Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
...  b) Die bisherigen Nummern 11 bis 16 werden die Nummern 13 bis 18. 2a. § 19 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Nummer 1 wird folgende Nummer 1a ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 114 10. ZustAnpV Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
... durch die Wörter „Wirtschaft und Energie" ersetzt. 2. In § 19 Absatz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Technologie" durch die Wörter ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... mit den Börsenaufsichtsbehörden, den Handelsüberwachungsstellen sowie mit den nach § 19 Absatz 1 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes zuständigen Behörden zusammen, um ...