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§ 19 - Tierzuchtdurchführungsverordnung (TierZDV)

§ 19 Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit



1Mit der Erlaubnis nach § 18 Absatz 1 Satz 1 des Tierzuchtgesetzes erteilt die zuständige Behörde der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit eine Kennzeichnungsnummer der von ihr gewonnenen Embryonen. 2Diese Nummer besteht aus

1.
den zwei Buchstaben der Landeskennzeichnung des Landes, in dem die zuständige Behörde gelegen ist, gefolgt von

2.
dem Buchstaben E und

3.
einem Buchstaben für die jeweilige Tierart der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit

a)
im Falle von Rindern der Buchstabe R,

b)
im Falle von Schweinen der Buchstabe S,

c)
im Falle von Equiden der Buchstabe E und

d)
im Falle von Schafen und Ziegen der Buchstabe Z,

4.
sowie einer Folge von vier Ziffern.



 

Zitierungen von § 19 TierZDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 TierZDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TierZDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 14 TierZDV Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
... der abgegebenen Samenportionen und 4. die Kennzeichnungsnummer nach § 12 oder § 19 oder die individuelle Zulassungsnummer der belieferten Besamungsstation, des Samendepots, des ...
§ 21 TierZDV Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
... oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, und 3. die Kennzeichnungsnummer nach § 19 der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit oder die individuelle Zulassungsnummer der ... oder der Embryo nach § 20 gekennzeichnet ist, 3. die Kennzeichnungsnummer nach § 19 oder die individuelle Zulassungsnummer der abgebenden Embryo-Entnahme- oder -Erzeugungseinheit ...
§ 22 TierZDV Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
... erstellt, hat folgende Angaben zu machen: 1. die Kennzeichnungsnummer nach § 19 oder die individuelle Zulassungsnummer oder den Namen und die Anschrift der Embryo-Entnahme- oder ...