Der Erdölbevorratungsverband kann vorübergehend folgende geringere Mengen an Erdölerzeugnissen, als nach dem
Erdölbevorratungsgesetz vorgeschrieben ist, halten:
- 1.
- Rohöl im Umfang von 289.000 Tonnen,
- 2.
- Dieselkraftstoff im Umfang von 95.000 Tonnen Rohöläquivalent,
- 3.
- Heizöl im Umfang von 50.000 Tonnen Rohöläquivalent.