Tools:
Update via:
§ 1 - Altersgeldzuständigkeitsanordnung (AltGZustAnO)
A. v. 09.04.2018 BGBl. I S. 462 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 2030-14-224 Beamte
|
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 2030-14-224 Beamte
|
§ 1 Gegenstand
Diese Anordnung regelt die Zuständigkeit für
- 1.
- die Festsetzung der Leistungen nach dem Altersgeldgesetz,
- 2.
- Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich und die Durchführung des Bundesversorgungsteilungsgesetzes, wenn Anspruch auf Altersgeld besteht,
- 3.
- die Versorgungslastenteilung, wenn Anspruch auf Altersgeld besteht,
- 4.
- weitere Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Aufgaben nach den Nummern 1 bis 3 stehen, und
- 5.
- die Entscheidung über Widersprüche und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus den in den Nummern 1 bis 4 genannten Bereichen.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_Altersgeldzustaendigkeitsanordnung-AltGZustAnO.htm