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§ 1 - Atomgesetz (AtG k.a.Abk.)
neugefasst durch B. v. 15.07.1985 BGBl. I S. 1565; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2153
Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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Geltung ab 01.08.1985; FNA: 751-1 Kernenergie
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§ 1 Zweckbestimmung des Gesetzes
§ 1 wird in 13 Vorschriften zitiert
Zweck dieses Gesetzes ist,
- 1.
- die Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geordnet zu beenden und bis zum Zeitpunkt der Beendigung den geordneten Betrieb sicherzustellen,
- 2.
- Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen und durch Kernenergie oder ionisierende Strahlen verursachte Schäden auszugleichen,
- 3.
- zu verhindern, daß durch Anwendung oder Freiwerden der Kernenergie oder ionisierender Strahlen die innere oder äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird,
- 4.
- die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Kernenergie und des Strahlenschutzes zu gewährleisten.
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Zitierungen von § 1 Atomgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 AtG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AtG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 AtG Beförderung von Kernbrennstoffen (vom 01.01.2022)
... jedoch einem Antragsteller allgemein auf längstens drei Jahre erteilt werden, soweit die in § 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Zwecke nicht entgegenstehen. (5) Eine Ausfertigung oder eine ...
§ 9a AtG Verwertung radioaktiver Reststoffe und Beseitigung radioaktiver Abfälle (vom 27.06.2020)
... anfallende radioaktive Reststoffe sowie ausgebaute oder abgebaute radioaktive Anlagenteile den in § 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Zwecken entsprechend schadlos verwertet oder als radioaktive Abfälle geordnet ...
§ 9b AtG Zulassungsverfahren (vom 01.09.2021)
... werden. (3) Der Planfeststellungsbeschluß kann zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit ... beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit es zur Erreichung der in § 1 Nr. 2 bis 4 bezeichneten Zwecke erforderlich ist, sind nachträgliche Auflagen zulässig. ...
§ 10 AtG
... oder infolge der Wirkung ionisierender Strahlen zu rechnen ist und soweit die in § 1 Nr. 3 und 4 bezeichneten Zwecke nicht entgegenstehen. Für radioaktive Abfälle ...
§ 11 AtG Ermächtigungsvorschriften (Genehmigung, Anzeige, allgemeine Zulassung) (vom 05.06.2021)
... § 7 eine besondere Regelung getroffen ist, kann durch Rechtsverordnung zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke bestimmt werden, 1. daß die Aufsuchung von radioaktiven ...
§ 12 AtG Ermächtigungsvorschriften (Schutzmaßnahmen) (vom 31.12.2018)
... Rechtsverordnung kann zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke bestimmt werden, 1. welche Vorsorge- und ... für die Beförderung radioaktiver Stoffe, soweit es sich um die Erreichung der in § 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Zwecke und um Regelungen über die Deckungsvorsorge handelt. --- ...
§ 12a AtG Ermächtigungsvorschrift (Entscheidung des Direktionsausschusses) (vom 01.01.2022)
... durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern dies zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ...
§ 13 AtG Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (vom 01.01.2022)
... (3) In dem durch Absatz 2 gezogenen Rahmen und zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke können durch Rechtsverordnung nähere Vorschriften darüber ...
§ 17 AtG Inhaltliche Beschränkungen, Auflagen, Widerruf, Bezeichnung als Inhaber einer Kernanlage
... erteilt werden kann. Sie können zur Erreichung der in § 1 bezeichneten Zwecke inhaltlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden. Soweit ... und mit Auflagen verbunden werden. Soweit es zur Erreichung der in § 1 Nr. 2 und 3 bezeichneten Zwecke erforderlich ist, sind nachträgliche Auflagen zulässig. ...
Zitat in folgenden Normen
Atomrechtliche Verfahrensverordnung (AtVfV)
neugefasst durch B. v. 03.02.1995 BGBl. I S. 180; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 5 G. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 344
§ 3 AtVfV Art und Umfang der Unterlagen (vom 31.12.2018)
... Reststoffe und ausgebauter oder abgebauter radioaktiver Anlagenteile entsprechend den in § 1 Nr. 2 bis 4 des Atomgesetzes bezeichneten Zwecken; c) zur geordneten Beseitigung radioaktiver Reststoffe oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetzes und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1793; BGBl. 2022 I S. 14
Artikel 1 AtomHaftÄndG Änderung des Atomgesetzes
... durch Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, sofern dies zur Erfüllung der in § 1 bezeichneten Zwecke erforderlich ist." 7. § 13 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt ...
Verordnung zur Änderung strahlenschutzrechtlicher Verordnungen
V. v. 04.10.2011 BGBl. I S. 2000
Artikel 1 StrlSchRÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... Antragsteller allgemein für längstens drei Jahre erteilt werden, soweit die in § 1 Nummer 2 bis 4 des Atomgesetzes bezeichneten Zwecke dem nicht entgegenstehen. Die Genehmigung ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1714, 2002 I S. 1459; aufgehoben durch Artikel 20 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034
§ 16 StrlSchV Genehmigungsbedürftige Beförderung (vom 01.11.2011)
... Antragsteller allgemein für längstens drei Jahre erteilt werden, soweit die in § 1 Nummer 2 bis 4 des Atomgesetzes bezeichneten Zwecke dem nicht entgegenstehen. Die ...
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