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§ 1 - Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

§ 1 Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen



(1) 1Dieses Gesetz gilt für alle Diensteanbieter nach Absatz 4 Nummer 5, sofern in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist. 2Abweichend von Satz 1 gelten die Vorschriften dieses Gesetzes zur Durchsetzung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 57) für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten nach Artikel 2 Nummer 2 und 3 sowie für Anbieter von Online-Suchmaschinen nach Artikel 2 Nummer 5 und 6 dieser Verordnung. 3Dieses Gesetz gilt nicht für Rundfunk im Sinne der medienrechtlichen Bestimmungen der Länder.

(2) 1Die inhalts- und vielfaltsbezogenen Anforderungen an digitale Dienste und die hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden ergeben sich aus den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder. 2Die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einschließlich dessen §§ 19 bis 20 sowie der Regelungen zu den Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten der Kartellbehörden bleiben unberührt.

(3) Dieses Gesetz trifft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrechts noch regelt es die Zuständigkeit der Gerichte.

(4) Im Sinne dieses Gesetzes ist oder sind

1.
„digitaler Dienst" ein Dienst im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1);

2.
„Koordinierungsstelle für digitale Dienste" der nationale Koordinator für digitale Dienste im Sinne des Artikels 49 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (Gesetz über digitale Dienste) (ABl. L 277 vom 27.10.2022, S. 1; L 310 vom 1.12.2022, S. 17);

3.
„drahtloses lokales Netzwerk" ein Drahtloszugangssystem mit geringer Leistung und geringer Reichweite sowie mit geringem Störungsrisiko für weitere, von anderen Nutzern in unmittelbarer Nähe installierte Systeme dieser Art, das nicht exklusive Grundfrequenzen nutzt;

4.
„audiovisuelle Mediendienste"

a)
audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (Nummer 6) und

b)
die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation (Nummer 7);

5.
„Diensteanbieter" Anbieter digitaler Dienste;

6.
„audiovisuelle Mediendienste auf Abruf" nichtlineare audiovisuelle Mediendienste, bei denen der Hauptzweck des Dienstes oder eines trennbaren Teils des Dienstes darin besteht, unter der redaktionellen Verantwortung eines Anbieters von audiovisuellen Mediendiensten der Allgemeinheit Sendungen zur Information, Unterhaltung oder Bildung zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt bereitzustellen;

7.
„audiovisuelle kommerzielle Kommunikation" jede Form der Kommunikation mit Bildern mit oder ohne Ton, die einer Sendung oder einem nutzergenerierten Video gegen Entgelt oder gegen eine ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung beigefügt oder darin enthalten ist, wenn die Kommunikation der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren und Dienstleistungen oder der Förderung des Erscheinungsbilds natürlicher oder juristischer Personen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, dient, einschließlich Sponsoring und Produktplatzierung;

8.
„Videosharingplattform-Dienste"

a)
digitale Dienste, bei denen der Hauptzweck oder eine wesentliche Funktion darin besteht, Sendungen oder nutzergenerierte Videos, für die der Diensteanbieter keine redaktionelle Verantwortung trägt, der Allgemeinheit bereitzustellen, wobei der Diensteanbieter die Organisation der Sendungen und der nutzergenerierten Videos, auch mit automatischen Mitteln, bestimmt,

b)
trennbare Teile digitaler Dienste, wenn für den trennbaren Teil der in Buchstabe a genannte Hauptzweck vorliegt;

9.
„Videosharingplattform-Anbieter" ein Diensteanbieter, der Videosharingplattform-Dienste betreibt;

10.
„redaktionelle Verantwortung" die Ausübung einer wirksamen Kontrolle hinsichtlich der Zusammenstellung der Sendungen und ihrer Bereitstellung mittels eines Katalogs;

11.
„Sendung" eine Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge Einzelbestandteil eines von einem Diensteanbieter erstellten Sendeplans oder Katalogs ist;

12.
„nutzergeneriertes Video" eine von einem Nutzer erstellte Abfolge von bewegten Bildern mit oder ohne Ton, die unabhängig von ihrer Länge einen Einzelbestandteil darstellt und die von diesem Nutzer oder einem anderen Nutzer auf einen Videosharingplattform-Dienst hochgeladen wird;

13.
„Mitgliedstaat" jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union und jeder andere Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, für den die Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) (ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1; L 263 vom 6.10.2010, S. 15), die durch die Richtlinie (EU) 2018/1808 (ABl. L 303 vom 28.11.2018, S. 69) geändert worden ist, gilt;

14.
„Drittstaat" jeder Staat, der nicht Mitgliedstaat ist;

15.
„Mutterunternehmen" ein Unternehmen, das ein oder mehrere Tochterunternehmen kontrolliert;

16.
„Tochterunternehmen" ein Unternehmen, das unmittelbar oder mittelbar von einem Mutterunternehmen kontrolliert wird;

17.
„Gruppe" die Gesamtheit eines Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen sowie aller anderen mit dem Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen wirtschaftlich und rechtlich verbundenen Unternehmen.



 

Zitierungen von § 1 DDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 DDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel DDG *
... --- * Die §§ 1 , 2, 3, 4, 5, 6 und 23 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen ... L 277 vom 27.10.2022, S. 1; L 310 vom 1.12.2022, S. 17) geändert worden ist. Die §§ 1 , 2, 3, 6, 9, 10 und 11 dienen der Umsetzung der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen ...
 
Zitat in folgenden Normen

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Artikel 1 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 2970; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 BFSG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... 26. „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes , die über Webseiten und über Anwendungen auf Mobilgeräten angeboten werden und ...

BND-Gesetz (BNDG)
Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 4 BNDG Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (vom 14.05.2024)
... 3 Nummer 6 und § 172 des Telekommunikationsgesetzes, 2. digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 des ...
§ 19 BNDG Strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung (vom 14.05.2024)
... eines ausländischen Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes im Ausland auch ohne dessen Wissen verschaffen und personenbezogene Daten, die dieser ... die der ausländische Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes während seiner Verarbeitung der laufenden Kommunikation in seinen informationstechnischen ... eines ausländischen Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes im Ausland, darf er auch Bestandsdaten des ausländischen Anbieters von ... des ausländischen Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes verarbeiten, die dieser anlässlich der Erbringung seines Dienstes verarbeitet, soweit diese ...

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 312c BGB Fernabsatzverträge (vom 14.05.2024)
... den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes ...
§ 312i BGB Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr (vom 14.05.2024)
... die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kunden 1. angemessene, ...

Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
Artikel 1 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1354, 2019 BGBl. I S. 400; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 10 BKAG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten ...
§ 10a BKAG Erhebung von Nutzerdaten zur Identifizierung (vom 14.05.2024)
... 6 von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Auskunft über ... die Identität des Nutzers und den Inhalt der Nutzung der digitalen Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes an diese weiterzuleiten. (2) § 62 gilt entsprechend. (3) Der auf Grund ...
§ 40 BKAG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... 1 darf von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Auskunft über ...
§ 52 BKAG Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten (vom 14.05.2024)
... von denjenigen, die geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, Auskunft über Nutzungsdaten ...
§ 66a BKAG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... 1 darf von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, Auskunft über ...

Bundespolizeigesetz (BPolG)
Artikel 1 G. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 2978, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 22a BPolG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... *) von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Die ...

Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)
Artikel 2 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2970; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 8d BVerfSchG Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (vom 14.05.2024)
... 3 Nummer 6 und § 172 des Telekommunikationsgesetzes, 2. digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 des ...

Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
neugefasst durch B. v. 11.01.2005 BGBl. I S. 90; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 3 DWG Aufgabe (vom 14.05.2024)
... Welle bietet für das Ausland Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) und digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes an. (2) Die Angebote der Deutschen Welle werden in deutscher Sprache sowie auch in ...
§ 9 DWG Produktionen (vom 14.05.2024)
... Deutsche Welle stellt in ihrem Angebot audiovisueller Mediendienste auf Abruf im Sinne des § 1 Absatz 4 Nummer 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes sicher, dass der Anteil europäischer Werke mindestens 30 Prozent entspricht und solche Werke ...
§ 10 DWG Werbung (vom 14.05.2024)
... ähnliche Gegenleistung oder als Eigenwerbung im Rundfunk oder in einem digitalen Dienst nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes aufgenommen ist. Werbung ist insbesondere Rundfunkwerbung, Sponsern und ...
§ 11 DWG Sponsern (vom 14.05.2024)
... die an Rundfunktätigkeiten, an der Bereitstellung von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes oder an der Produktion audiovisueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten ... Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes oder einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person, ihre Tätigkeit ...

Futtermittelverordnung
neugefasst durch B. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2004; zuletzt geändert durch Artikel 30 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 1 FuttMV Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telekopien, E-Mails oder digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes ...

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
neugefasst durch B. v. 03.03.2010 BGBl. I S. 254; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 13 UWG Abmahnung; Unterlassungsverpflichtung; Haftung (vom 14.05.2024)
... bei 1. im elektronischen Geschäftsverkehr oder in digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes begangenen Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten ...
§ 14 UWG Sachliche und örtliche Zuständigkeit; Verordnungsermächtigung (vom 14.05.2024)
... wegen Zuwiderhandlungen im elektronischen Geschäftsverkehr oder in digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes oder 2. Rechtsstreitigkeiten, die von den nach § 8 Absatz 3 Nummer 2 bis 4 zur ...

Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes - (IT-NetzG)
Artikel 4 G. v. 10.08.2009 BGBl. I S. 2702, 2706; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 2 IT-NetzG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... die die Übertragung von Signalen ermöglichen. Ausgenommen sind digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes , Rundfunk sowie Sprechfunk- und Telefonnetze. (2) Verbindungsnetz im Sinne dieses ...

Jugendschutzgesetz (JuSchG)
G. v. 23.07.2002 BGBl. I S. 2730, 2003 I S. 476; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 1 JuSchG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... handelt. (3) Digitale Dienste im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes . (4) Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das ...

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
neugefasst durch B. v. 15.09.2021 BGBl. I S. 4253; BGBl. 2022 I S. 28; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 38b LFGB Unterrichtung von Anbietern digitaler Dienste (vom 14.05.2024)
... worden ist, so kann die zuständige Behörde denjenigen Diensteanbietern nach § 1 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes , deren Dienste für den Vertrieb des Erzeugnisses genutzt werden, die zur Identifizierung des ...

MAD-Gesetz (MADG)
Artikel 3 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2977; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 4b MADG Besondere Auskunftsverlangen zu Bestandsdaten (vom 14.05.2024)
... 3 Nummer 6 und § 172 des Telekommunikationsgesetzes, 2. digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes erbringt oder daran mitwirkt, über Bestandsdaten nach § 2 Absatz 2 Nummer 2 des ...

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 7 SchwarzArbG Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen (vom 14.05.2024)
... von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten ...

Strafprozeßordnung (StPO)
neugefasst durch B. v. 07.04.1987 BGBl. I S. 1074, 1319; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 255
§ 100k StPO Erhebung von Nutzungsdaten bei digitalen Diensten (vom 14.05.2024)
... erhobenen Daten verlangen, wenn ihr der Inhalt der Nutzung des digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes bereits bekannt ist. (4) Die Erhebung von Nutzungsdaten nach Absatz 1 und 2 ist nur ... von Tatsachen die Annahme gerechtfertigt ist, dass die betroffene Person den digitalen Dienst nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes nutzt, den derjenige, gegen den sich die Anordnung richtet, geschäftsmäßig zur ... Erfolgt die Erhebung von Nutzungsdaten oder Inhalten der Nutzung eines digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes nicht bei einem Diensteanbieter, der geschäftsmäßig digitale Dienste zur Nutzung ...
§ 101a StPO Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten (vom 14.05.2024)
...  (1a) Bei der Erhebung und Beauskunftung von Nutzungsdaten eines digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes nach § 100k gilt § 100a Absatz 3 und 4, bei der Erhebung von Nutzungsdaten nach § ... des Betroffenen, ansonsten eine möglichst genaue Bezeichnung des digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes tritt, auf den sich das Auskunftsverlangen bezieht. (2) Wird eine Maßnahme nach ... der betroffenen Telekommunikation und die betroffenen Nutzer des digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes sind von der Erhebung der Verkehrsdaten nach § 100g oder der Nutzungsdaten nach § 100k ...

Telekommunikationsgesetz (TKG)
Artikel 1 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 TKG Ziele und Grundsätze der Regulierung (vom 14.05.2024)
...  (7) Die Belange des Rundfunks und vergleichbarer digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes sind unabhängig von der Art der Übertragung zu berücksichtigen. Die ...
§ 3 TKG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... Inhalten mittels Telekommunikation dienen und die keine digitalen Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes sind; 27. „Kurzwahldienste" Dienste, die die Merkmale eines Premium-Dienstes ...

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 13 UKlaG Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen (vom 14.05.2024)
... Wer geschäftsmäßig Post-, Telekommunikations- oder digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes erbringt oder an der Erbringung solcher Dienste mitwirkt, hat anspruchsberechtigten Stellen nach ...

Vermögensanlagen-Informationsblatt-Bestätigungsverordnung (VIBBestV)
V. v. 20.08.2015 BGBl. I S. 1437; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 1 VIBBestV Anwendungsbereich (vom 14.05.2024)
... E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS), digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes sowie ...

Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 10 ZFdG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... und von demjenigen, der geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten ...
§ 30 ZFdG Bestandsdatenauskunft (vom 14.05.2024)
... 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten ... 1 des Telekommunikationsgesetzes), oder 2. eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt, über Bestandsdaten ...
§ 77 ZFdG Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten (vom 14.05.2024)
... 1 von denjenigen, die geschäftsmäßig eigene oder fremde digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes zur Nutzung bereithalten oder den Zugang zur Nutzung vermitteln, Auskunft über Nutzungsdaten ...

Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG)
G. v. 19.03.2002 BGBl. I S. 1090; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 ZKDSG Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024)
... § 2 Absatz 1 Satz 1 des Medienstaatsvertrages, b) digitale Dienste im Sinne von § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes , die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 2 DDGEG Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes
... 2 wird das Wort „Telemediendienste" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ...
Artikel 3 DDGEG Änderung des MAD-Gesetzes
... wird das Wort „Telemediendienste" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ...
Artikel 4 DDGEG Änderung des BND-Gesetzes
... 2 wird das Wort „Telemediendienste" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... die Wörter „Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „Telekommunikations- oder ... die Wörter „Anbieter von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. c) In Satz 3 werden jeweils die Wörter „Telekommunikations- ... die Wörter „Anbieters von Telekommunikationsdiensten oder von digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 5 DDGEG Änderung des Bundespolizeigesetzes
... und wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 2. In Absatz 2 Satz 2 wird das Wort ...
Artikel 9 DDGEG Änderung des Gesetzes über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder - Gesetz zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 4 des Grundgesetzes
... ist, wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 11 DDGEG Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs
... vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1436) geändert worden ist" durch die Wörter „ § 1 Absatz 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. c) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „§ 2a des ...
Artikel 12 DDGEG Änderung des Jugendschutzgesetzes
...  „(3) Digitale Dienste im Sinne dieses Gesetzes sind digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes ." c) In Absatz 6 werden die Wörter „Telemediengesetz vom 26. Februar ...
Artikel 14 DDGEG Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
... Nummer 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... Nummer 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... „des Telemediendienstes" durch die Wörter „der digitalen Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 3. § 40 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... Absatz 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und jeweils das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch ... 2 Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... Absatz 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und jeweils das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch ...
Artikel 15 DDGEG Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes
... Absatz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 2. In § 6a Absatz 10 wird das Wort „Telemedien" durch ... „§ 2 Satz 1 Nummer 8 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „ § 1 Absatz 4 Nummer 6 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 4. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Telemedium" ... 1 Satz 1 wird das Wort „Telemedium" durch die Wörter „digitalen Dienst nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 5. In § 11 Absatz 1 wird jeweils das Wort „Telemedien" ... wird jeweils das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 16 DDGEG Änderung der Strafprozessordnung
... wird das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. d) In Absatz 4 wird das Wort „Telemediendienst" durch die ... 4 wird das Wort „Telemediendienst" durch die Wörter „digitalen Dienst nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. e) In Absatz 5 wird das Wort „Telemediendienstes" durch die ... wird das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste" ... das Wort „Telemediendienstes" durch die Wörter „digitalen Dienstes nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 17 DDGEG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... Absatz 2 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 2. In § 312i Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „der ... die Wörter „der Telemedien" durch die Wörter „digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 18 DDGEG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... 1 wird das Wort „Telemediendienste" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telemediendiensten" durch die Wörter „digitalen ...
Artikel 20 DDGEG Änderung der Vermögensanlagen-Informationsblatt-Bestätigungsverordnung
... ist, wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 21 DDGEG Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
... 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 3. In § 14 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 wird das Wort ... 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Diensten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 23 DDGEG Änderung des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes
... werden die Wörter „§ 1 des Telemediengesetzes" durch die Wörter „ § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 24 DDGEG Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
... In Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ...
Artikel 26 DDGEG Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes
... 1 Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... 2 wird jeweils das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ... 2 Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " und das Wort „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" durch das Wort ...
Artikel 30 DDGEG Änderung der Futtermittelverordnung
... ist, wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 32 DDGEG Änderung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
... „Dienstleistungen der Telemedien" durch die Wörter „digitale Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ...
Artikel 35 DDGEG Änderung des Telekommunikationsgesetzes
... 7 Satz 1 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitaler Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 2. In § 3 Nummer 26 wird das Wort „Telemedien" durch die ... 26 wird das Wort „Telemedien" durch die Wörter „digitalen Dienste nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 des Digitale-Dienste-Gesetzes " ersetzt. 3. § 176 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ...