Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2025, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt und nach
§ 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom
26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch
Artikel 246 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
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- 1.192.053.000
- Euro
festgestellt.