Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.09.2024 aufgehoben
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.
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