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§ 1 - Genomdatenverordnung (GenDV)
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung findet Anwendung auf das Modellvorhaben zur umfassenden Diagnostik und Therapiefindung mittels Genomsequenzierung bei seltenen und bei onkologischen Erkrankungen nach § 64e des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/1_GenDV.htm