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§ 1 - Grundwasserverordnung (GrwV)
V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Geltung ab 16.11.2010; FNA: 753-13-2 Wasserwirtschaft
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Geltung ab 16.11.2010; FNA: 753-13-2 Wasserwirtschaft
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§ 1 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
- 1.
- Schwellenwert
die Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt werden; - 2.
- Hintergrundwert
der in einem Grundwasserkörper nicht oder nur unwesentlich durch menschliche Tätigkeit beeinflusste Konzentrationswert eines Stoffes oder der Wert eines Verschmutzungsindikators; - 3.
- signifikanter und anhaltender steigender Trend
jede statistisch signifikante, ökologisch bedeutsame und auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführende Zunahme der Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe oder eine nachteilige Veränderung eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser; - 4.
- Eintrag
eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes; - 5.
- denitrifizierende Verhältnisse
Verhältnisse, bei denen die für den Denitrifikationsprozess im Grundwasser erforderlichen natürlichen Bedingungen gegeben sind; dies sind insbesondere das Vorliegen sauerstoffarmer Verhältnisse und das Vorhandensein von Abbauprodukten von Denitrifikationsprozessen im Grundwasser wie gelöstes Eisen(II) oder Sulfat.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung V. v. 12. Oktober 2022 BGBl. I S. 1802 m.W.v. 26. Oktober 2022
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Frühere Fassungen von § 1 GrwV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 26.10.2022 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung vom 12.10.2022 BGBl. I S. 1802 |
aktuell vorher | 11.02.2017 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie vom 04.08.2016 BGBl. I S. 1972 |
aktuell | vor 11.02.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 GrwV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GrwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrwV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 4 GrwV (zu § 9 Absatz 1 und 2) Überwachung des chemischen Grundwasserzustands und der Schadstofftrends (vom 10.05.2017)
... ist sowie signifikante und anhaltende steigende Trends von Schadstoffkonzentrationen im Sinne von § 1 Nummer 3 sowie deren Umkehr erkannt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass 1.2.1 ...
Anlage 6 GrwV (zu § 10 Absatz 1) Ermittlung steigender Trends, Ermittlung der Trendumkehr
... erfolgt die Ermittlung eines signifikanten und anhaltenden steigenden Trends im Sinne des § 1 Nummer 3 mit Hilfe 1.1.1 einer linearen Regression nach dem Gauß'schen ... von Grundwasserkörpern liegt ein signifikanter und anhaltender Trend im Sinne des § 1 Nummer 3, § 10 Absatz 2 und § 11 vor, wenn an Messstellen ein Trend nach Nummer 1.1 ...
Zitat in folgenden Normen
Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
§ 21 ErsatzbaustoffV Behördliche Entscheidungen
... (4) In Gebieten, in denen die Hintergrundwerte im Grundwasser im Sinne des § 1 Nummer 2 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1972
Artikel 3 NatSchRFrackingÄndG Änderung der Grundwasserverordnung
... § 1 Nummer 4 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513) wird nach den ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 2. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein ...
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