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§ 1 - Grundwasserverordnung (GrwV)

V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Geltung ab 16.11.2010; FNA: 753-13-2 Wasserwirtschaft
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§ 1 Begriffsbestimmungen



Für diese Verordnung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

1.
Schwellenwert

die Konzentration eines Schadstoffes, einer Schadstoffgruppe oder der Wert eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt festgelegt werden;

2.
Hintergrundwert

der in einem Grundwasserkörper nicht oder nur unwesentlich durch menschliche Tätigkeit beeinflusste Konzentrationswert eines Stoffes oder der Wert eines Verschmutzungsindikators;

3.
signifikanter und anhaltender steigender Trend

jede statistisch signifikante, ökologisch bedeutsame und auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführende Zunahme der Konzentration eines Schadstoffes oder einer Schadstoffgruppe oder eine nachteilige Veränderung eines Verschmutzungsindikators im Grundwasser;

4.
Eintrag

eine Gewässerbenutzung gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 2 Nummer 2 bis 4 des Wasserhaushaltsgesetzes;

5.
denitrifizierende Verhältnisse

Verhältnisse, bei denen die für den Denitrifikationsprozess im Grundwasser erforderlichen natürlichen Bedingungen gegeben sind; dies sind insbesondere das Vorliegen sauerstoffarmer Verhältnisse und das Vorhandensein von Abbauprodukten von Denitrifikationsprozessen im Grundwasser wie gelöstes Eisen(II) oder Sulfat.



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Frühere Fassungen von § 1 GrwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.10.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
vom 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
aktuell vorher 11.02.2017Artikel 3 Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
vom 04.08.2016 BGBl. I S. 1972
aktuellvor 11.02.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 GrwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 GrwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 4 GrwV (zu § 9 Absatz 1 und 2) Überwachung des chemischen Grundwasserzustands und der Schadstofftrends (vom 10.05.2017)
... ist sowie signifikante und anhaltende steigende Trends von Schadstoffkonzentrationen im Sinne von § 1 Nummer 3 sowie deren Umkehr erkannt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass 1.2.1 ...
Anlage 6 GrwV (zu § 10 Absatz 1) Ermittlung steigender Trends, Ermittlung der Trendumkehr
... erfolgt die Ermittlung eines signifikanten und anhaltenden steigenden Trends im Sinne des § 1 Nummer 3 mit Hilfe 1.1.1 einer linearen Regression nach dem Gauß'schen ... von Grundwasserkörpern liegt ein signifikanter und anhaltender Trend im Sinne des § 1 Nummer 3, § 10 Absatz 2 und § 11 vor, wenn an Messstellen ein Trend nach Nummer 1.1 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV)
Artikel 1 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 186
§ 21 ErsatzbaustoffV Behördliche Entscheidungen
...  (4) In Gebieten, in denen die Hintergrundwerte im Grundwasser im Sinne des § 1 Nummer 2 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2017 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie
G. v. 04.08.2016 BGBl. I S. 1972
Artikel 3 NatSchRFrackingÄndG Änderung der Grundwasserverordnung
... § 1 Nummer 4 der Grundwasserverordnung vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1513) wird nach den ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 2. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... Mai 2017 (BGBl. I S. 1044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird der Punkt am Ende durch ein ...