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§ 1 - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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§ 1



(1) 1Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet. 2Personengesellschaften im Sinne dieses Gesetzes sind Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.

(2) 1Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe wesentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). 2Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbesondere solche, die

1.
in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,

2.
zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder

3.
nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.

3Die Ausübung mehrerer Tätigkeiten im Sinne des Satzes 2 Nr. 1 und 2 ist zulässig, es sei denn, die Gesamtbetrachtung ergibt, dass sie für ein bestimmtes zulassungspflichtiges Handwerk wesentlich sind.

(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage A zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, daß es darin aufgeführte Gewerbe streicht, ganz oder teilweise zusammenfaßt oder trennt oder Bezeichnungen für sie festsetzt, soweit es die technische und wirtschaftliche Entwicklung erfordert.





 

Frühere Fassungen von § 1 Handwerksordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 16.11.2022Artikel 2 Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
vom 09.11.2022 BGBl. I S. 2009
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 283 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 146 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 HwO
... ein Handwerk nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ... nach § 1 Abs. 1 betreibt, kann hierbei auch Arbeiten in anderen Handwerken nach § 1 Abs. 1 ausführen, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes technisch oder fachlich ...
§ 6 HwO (vom 26.11.2019)
... rechtlicher Verhältnisse des Inhabers eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks ( § 1 Abs. 1 ) zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. (4) Die ...
§ 7a HwO
... Wer ein Handwerk nach § 1 betreibt, erhält eine Ausübungsberechtigung für ein anderes Gewerbe der Anlage A ...
§ 8 HwO
... Anhörung der Handwerkskammer zu den Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 und des § 1 Abs. 2 erteilt. Die Handwerkskammer kann eine Stellungnahme der fachlich ...
§ 9 HwO (vom 16.11.2022)
... 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten Fällen ist § 1 Abs. 1 nicht anzuwenden. (2) In den Fällen des § 7 Abs. 2a und des § 50b findet ... nicht anzuwenden. (2) In den Fällen des § 7 Abs. 2a und des § 50b findet § 1 Abs. 1 keine Anwendung, wenn der selbständige Betrieb im Inland keine Niederlassung ...
§ 14 HwO
... dass der Gewerbebetrieb kein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks im Sinne des § 1 Abs. 2 ist, erst nach Ablauf eines Jahres seit Eintritt der Unanfechtbarkeit der Eintragung und ...
§ 16 HwO (vom 16.11.2022)
... Wer den Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach § 1 anfängt, hat gleichzeitig mit der nach § 14 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige ...
§ 90 HwO (vom 12.12.2012)
... auch Personen, die im Kammerbezirk selbständig eine gewerbliche Tätigkeit nach § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 ausüben, wenn 1. sie die Gesellenprüfung in einem ...
§ 117 HwO (vom 01.07.2021)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 ein dort genanntes Gewerbe als stehendes Gewerbe selbständig betreibt oder 2. ...
§ 119 HwO *) (vom 01.07.2021)
... Werden in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführte Gewerbe durch Gesetz oder durch eine nach § 1 Abs. 3 erlassene Rechtsverordnung zusammengefaßt, so ist der selbständige Handwerker, der ... einzutragen. (5) Soweit durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung nach § 1 Abs. 3 Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe zusammengefasst werden, gelten die vor dem ...
§ 122 HwO (vom 16.11.2022)
... Werden zulassungspflichtige Handwerke durch Gesetz oder durch eine nach § 1 Abs. 3 erlassene Rechtsverordnung getrennt oder zusammengefasst, so können auch solche Personen als ...
§ 126 HwO (vom 14.02.2020)
... Handwerksrolle umzutragen. Bis zum Vollzug der Umtragung nach Satz 1 ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks ab dem 14. Februar 2020 gestattet. (2) Wer am 13. ... zur rechtskräftigen Entscheidung über eine ablehnende Entscheidung ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks als handwerklicher Nebenbetrieb ab dem 14. Februar 2020 gestattet. ...
Anlage A HwO Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Absatz 2) (vom 01.07.2021)
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Sonstige
Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
V. v. 14.06.2011 BGBl. I S. 1077
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Artikel 30 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2541, 2572; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
§ 2 GSA Fleisch Geltungsbereich (vom 01.01.2021)
... nicht mehr als 49 Personen tätig werden lassen und 1. ihre Tätigkeiten nach § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung handwerksmäßig betreiben und in die Handwerksrolle des zulassungspflichtigen Handwerks ...

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Artikel 1 G. v. 26.11.2008 BGBl. I S. 2242; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 10 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
§ 2 SchfHwG Schornsteinfeger und Schornsteinfegerinnen (vom 22.07.2017)
... sind wesentliche Tätigkeiten des Schornsteinfegerhandwerks im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Handwerksordnung . Die Durchführung dieser Arbeiten darf nur durch Betriebe erfolgen, die  ...

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
Artikel 1 G. v. 23.07.2004 BGBl. I S. 1842; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 1 SchwarzArbG Zweck des Gesetzes (vom 01.04.2021)
... als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein ( § 1 der Handwerksordnung ). Schwarzarbeit leistet auch, wer vortäuscht, eine Dienst- oder ...
§ 8 SchwarzArbG Bußgeldvorschriften (vom 18.07.2019)
... als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein ( § 1 der Handwerksordnung ) und Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang erbringt oder 2. ...

Statistikregistergesetz (StatRegG)
Artikel 1 G. v. 16.06.1998 BGBl. I S. 1300, 2903; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2727
§ 5 StatRegG (vom 01.01.2024)
... eines handwerksähnlichen Gewerbes, 4. für Handwerksbetriebe gemäß § 1 der Handwerksordnung : Eintragungsgrund nach den §§ 7 und 119 der Handwerksordnung, 5. Zeitpunkt ... oder eines handwerksähnlichen Gewerbes, 6. für Handwerksbetriebe nach § 1 und § 18 Absatz 2 Satz 1 der Handwerksordnung: zu betreibendes Handwerk oder bei ...

Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 2 G. v. 25.03.1998 BGBl. I S. 596, 604; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
§ 1 HwOuaÜG (vom 01.07.2024)
... der zu diesem Gewerbe gehörenden Tätigkeiten ausüben, mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung insoweit nicht anzuwenden ist. (5) Das Gewerbe Nummer 19 Informationstechniker der ...
§ 3 HwOuaÜG
... auszuüben, kann hierbei auch Arbeiten in zulassungspflichtigen Handwerken nach § 1 Abs. 1 der Handwerksordnung ausüben, wenn sie mit dem Leistungsangebot seines Gewerbes ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 2 ArbSchKonG Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
... nicht mehr als 49 Personen tätig werden lassen und 1. ihre Tätigkeiten nach § 1 Absatz 2 der Handwerksordnung handwerksmäßig betreiben und in die Handwerksrolle des zulassungspflichtigen Handwerks ...

Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... Abschnitt: Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks §§ 1 - 5b Zweiter Abschnitt: Handwerksrolle §§ 6 - 17 Dritter ... Handwerkskammern Erster Abschnitt: Zeitpunkt der Wahl, Wahlleiter und Wahlausschuss §§ 1 - 2 Zweiter Abschnitt: Wahlbezirk § 3 Dritter Abschnitt: Aufteilung ...

Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2009
Artikel 2 GewOuaÄndG Änderung der Handwerksordnung
... 2022 (BGBl. I S. 1174) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 3 , § 5a Absatz 2 Satz 2, § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 6 und Absatz 2a, § 9 ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 146 9. ZustAnpV Handwerksordnung
...  In § 1 Abs. 3, § 5a Abs. 2 Satz 2, § 7 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 6, Abs. 2a, § 9 Abs. 1 ...

Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.02.2020 BGBl. I S. 142
Artikel 1 4. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... in die Handwerksrolle umzutragen. Bis zum Vollzug der Umtragung nach Satz 1 ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks ab dem 14. Februar 2020 gestattet. (2) Wer am 13. Februar ... zur rechtskräftigen Entscheidung über eine ablehnende Entscheidung ist abweichend von § 1 Absatz 1 Satz 1 der Betrieb des Handwerks als handwerklicher Nebenbetrieb ab dem 14. Februar 2020 gestattet. ... A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können ( § 1 Absatz 2 ) Nummer   ...
Artikel 3 4. HwOuaHwRÄndG Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ausüben, mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung insoweit nicht anzuwenden ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 283 10. ZustAnpV Änderung der Handwerksordnung
...  In § 1 Absatz 3, § 5a Absatz 2 Satz 2, § 7 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 6 und Absatz 2a, ...

Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246; zuletzt geändert durch Artikel 11 Abs. 1 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 9a MEG II Änderung der Handwerksordnung
... § 8 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. In den in Satz 1 Nr. 2 genannten Fällen ist § 1 Abs. 1 nicht anzuwenden." b) Absatz 2 wird aufgehoben. c) Der ...

Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Artikel 6 2. VerhmRLUG Änderung der Handwerksordnung
... a) In der Angabe zu Anlage A wird nach dem Wort „können" die Angabe „( § 1 Absatz 2 )" eingefügt. b) In der Angabe zu Anlage B wird nach dem Wort ...