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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2022 aufgehoben
§ 1 - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)
V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1
Geltung ab 29.12.2021 bis 25.11.2022; FNA: 860-5-82 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 29.12.2021 bis 25.11.2022; FNA: 860-5-82 Sozialgesetzbuch
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§ 1 Hygienepauschale für Heilmittelerbringer
Die nach § 124 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Leistungserbringer können zur pauschalen Abgeltung der ihnen infolge der COVID-19-Pandemie entstehenden Kosten für erhöhte Hygienemaßnahmen für jede Heilmittelverordnung, die sie im Zeitraum vom 1. April 2021 bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 abrechnen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 1,50 Euro gegenüber den Krankenkassen geltend machen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung V. v. 28. März 2022 BAnz AT 29.03.2022 V1 m.W.v. 20. März 2022
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Frühere Fassungen von § 1 HygPV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 20.03.2022 (29.03.2022) | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung vom 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 HygPV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 HygPV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HygPV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Änderung der Hygienepauschaleverordnung
V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1
Artikel 2 KrhWwSVuaÄndV Änderung der Hygienepauschaleverordnung
... § 1 der Hygienepauschaleverordnung vom 23. Dezember 2021 (BAnz AT 28.12.2021 V2) wird die Angabe „31. März" durch die ...
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