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§ 1 - IT-Sicherheitsverordnung Portalverbund (ITSiV-PV)
V. v. 06.01.2022 BGBl. I S. 18 (Nr. 2)
Geltung ab 20.01.2022; FNA: 206-7-2 Öffentliche Informationstechnik
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Geltung ab 20.01.2022; FNA: 206-7-2 Öffentliche Informationstechnik
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§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Soweit in dieser Verordnung Begriffe Verwendung finden, die in § 2 des Onlinezugangsgesetzes definiert werden, finden die dortigen Begriffsbestimmungen auch für den Geltungsbereich dieser Verordnung Anwendung.
(2) Soweit in dieser Verordnung Begriffe Verwendung finden, die in § 2 des BSI-Gesetzes definiert werden, finden die dortigen Begriffsbestimmungen auch für den Geltungsbereich dieser Verordnung Anwendung.
(3) IT-Sicherheit der IT-Komponenten im Sinne dieser Verordnung bezeichnet die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, welche die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen sicherstellen, die durch IT-Komponenten im Portalverbund und in IT-Komponenten zur Anbindung an den Portalverbund verarbeitet werden.
(4) IT-Komponenten zur Anbindung an den Portalverbund im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
- die von Bund und Ländern betriebenen informationstechnischen Systeme, die unmittelbar Daten mit dem Portalverbund austauschen, und
- 2.
- mittelbar an den Portalverbund angebundene informationstechnische Systeme öffentlicher Stellen, die sich für die Anbindung der Dienste der in Nummer 1 genannten Stellen bedienen.
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Zitierungen von § 1 ITSiV-PV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ITSiV-PV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ITSiV-PV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ITSiV-PV Portalverbund und unmittelbar angebundene IT-Komponenten
... Für den Portalverbund und für IT-Komponenten nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 sind zur Gewährleistung der IT-Sicherheit Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ...
§ 3 ITSiV-PV Mittelbar angebundene IT-Komponenten
... nach § 1 Absatz 4 Nummer 2 sind auf der Grundlage angemessener Nutzungsbedingungen anzubinden. Sie erstellen und ...
§ 4 ITSiV-PV Übergangsregelung
... im Portalverbund und für IT-Komponenten zur unmittelbaren Anbindung an den Portalverbund nach § 1 Absatz 4 Nummer 1 , die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung in Betrieb sind oder bis zum 30. Juni 2022 ...
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